Elektronische Kommunikation mit dem Landkreis Kronach bzw. dem Landratsamt Kronach

Zugangseröffnung nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Der Landkreis Kronach bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Informationen, die Sie unverschlüsselt per elektronischer Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen und verändert  werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet.

Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zur Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen wir Sie ausdrücklich auf eine andere Kommunikation verweisen. Ihre E-Mail-Adresse wird in nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Wir setzen Filter gegen unerwünschte Werbung ("SPAM-Filter") ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen. E-Mails, die schädigende Programme ("Viren") enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht.

Elektronische Post (E-Mail) für formfreie Schreiben

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Landkreis Kronach bzw. an das Landratsamt Kronach ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die vom Landratsamt Kronach publizierten E-Mail-Adressen, so z. B. . auf der Webseite "www.landkreis-kronach.de".

2. Der Landkreis Kronach bzw. das Landratsamt Kronach nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Word für Windows (*.doc, *.docx)
  • Microsoft Excel (*.xls, *.xlsx)
  • Portable Data File Version (*.pdf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

3. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von dreißig (30) Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.

4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Landkreis bzw. das Landratsamt nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

5. Der Landkreis Kronach bzw. das Landratsamt Kronach bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.

6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht der Landkreis bzw. das Landratsamt davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg nicht möglich.

8. Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir hierfür unser Kontaktformular auf dieser Webseite zu nutzen. Ihre Daten werden in diesem Fall verschlüsselt an das Landratsamt übertragen.
Andernfalls bitten wir Sie für die Übermittlung vertrauliche Informationen die Briefpost zu verwenden.

Elektronische Post für formgebundene Schreiben

Die Übermittlung formgebundener Dokumente auf elektronischen Weg (Schriftformersatz) ist in Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG geregelt. Danach müssen formgebundene Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Andernfalls bitten wir bei formgebundenen Dokumenten auf die Briefpost auszuweichen.
Das Landratsamt Kronach hat derzeit keinen Zugang über De-Mail eröffnet.

Informationen zur Einlegung von Rechtsbehelfen finden Sie hier.

Geltungsbereich

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis bzw. dem Landratsamt Kronach und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.