Kreisorgane

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Sitzungssaal im Landratsamt
Als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts handelt der Landkreis durch seine Organe Kreistag, Kreisausschuss, sonstige beschließende Ausschüsse des Kreistages und durch den Landrat.

Die Verwaltung des Landkreises erstreckt sich auf alle auf das Kreisgebiet beschränkten öffentlichen Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der kreisangehörigen Gemeinden hinausgehen, soweit es sich nicht um Staatsaufgaben handelt.