Wer kann welche Ehrenamtskarte wofür erhalten?

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Die Ehrenamtskarte in Bayern gibt es in zwei Varianten: Die blaue Ehrenamtskarte ist befristet, die goldene Ehrenamtskarte unbefristet gültig.

blaue Ehrenamtskarte

Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie erhalten diese, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • ehrenamtliches Engagement seit mindestens zwei Jahren mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
  • Besitz einer Jugendleitercard (Juleica)
  • derzeitiger Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD)
  • aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit abgeschlossener Truppmannausbildung beziehungsweise mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA))
  • Einsatzkraft im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
  • Reservistendienst der Bundeswehr (entweder mit regelmäßig aktivem Wehrdienst an mindestens 40 Tagen in den vergangenen zwei Kalenderjahren oder mit ständiger Angehörigkeit eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos in den vergangenen zwei Kalenderjahren)

goldene Ehrenamtskarte

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Sie, wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
  • Inhaberin oder Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienst, Rettungsdienst oder Einsatz in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes mit Dienstzeitauszeichnung (25, 40 oder 50 Jahre) nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
  • Reservistendienst der Bundeswehr (entweder mit regelmäßiger Teilnahme am aktiven Wehrdienst in den vergangenen 25 Kalenderjahren oder mit 500 Tagen Reservisten-Dienstleistungen in den vergangenen 25 Kalenderjahren oder mit ständiger Zugehörigkeit eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos in den vergangenen 25 Kalenderjahren)

Für beide Varianten gilt: Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 € Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.

Online-Anträge

Neuanträge oder Anträge zur Verlängerung einer bestehenden Karte können über das Online-Portal "Bayerische Ehrenamtskarte beantragen" gestellt werden.

Wer bereits eine gültige Bayerische Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat (blau oder gold), die vom Landkreis Kronach ausgestellt wurde, besitzt, kann nun zusätzlich eine digitale Karte erhalten. Hierzu kann gerne das Online-Portal des Landkreises Kronach verwendet werden. Zum hochladen der digitalen Karte in die Ehrenamtskarten-App wird nach Bearbeitung ein Aktivierungscode per E-Mail übersandt. Dabei ist auch eine Anleitung zum Hochladen enthalten.