Abfallwirtschaft
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Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen einer starken Dynamik unterliegen und sich deswegen schnell ändern können.
Bürgerinnen und Bürger können sich beim Bürgertelefon des Landratsamts Kronach ihre Fragen rund um das Thema Corona beantworten lassen.
Bürgertelefon: 09261 678-888
Impfregistrierung (sofern online nicht möglich): 09261 678-666
Erreichbarkeit:
Sie möchten sich im Corona-Testzentrum testen lassen? So geht's: Vereinbaren Sie einen Termin! Ohne Termin - kein Test! Infos Corona-Testzentrum in Kronach
Terminvereinbarung
09261 678-777
Die Bayerische Staatsregierung hat eine Corona-Hotline freigeschaltet. Sie dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Wesentlich betroffene Lebensbereiche sind abgedeckt: Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Kontaktbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.
089 122220
Erreichbarkeit:
Fachfragen aus dem Bereich Kindertagesbetreuung von Eltern und Familien können auch an das Bürgerbüro des Bayischen Sozialministeriums gestellt werden:
089 1261-1660
Erreichbarkeit:
Bei Fragen zum Coronavirus können sich Bürgerinnen und Bürger auch an die Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wenden.
09131 6808-5101
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern: 116 117
Bisher wurde eine Infektion mit dem neuen Coronavirus Sars-CoV-2 bei insgesamt 1915 Personen, die im Landkreis Kronach wohnen, nachgewiesen. 46 Landkreisbürgerinnen bzw. -bürger mit nachgewiesener Covid-19-Infektion sind bisher verstorben.
>> zum Nachrichtenarchiv (ab 11.03.2020)
Allgemeine Informationen zum Thema Corona-Impfung gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und der Bundesregierung wird das Impf-Team in den nächsten Wochen ausschließlich in mobilen Einheiten unterwegs sein. Diese suchen die Senioren- und Pflegeheime sowie weitere stationäre Einrichtungen im Landkreisgebiet auf und versorgen die impfwillige Bewohner- und Belegschaft mit der COVID-19-Schutzimpfung und der zugehörigen Folgeimpfung, die nach drei Wochen erforderlich ist, um einen vollständigen Impfschutz herzustellen.
Aktuell können sich Bürgerinnen und Bürger für eine Impfung vorab registrieren. Sobald eine Terminauswahl möglich ist, werden Sie verständigt. Um einen zuverlässigen Schutz gegen COVID-19 aufzubauen, sind zwei Teilimpfungen erforderlich. Die Impfung basiert auf Freiwilligkeit und ist kostenlos.
Allgemeine Infos zur Impfregistrierung gibt's unter: https://impfzentren.bayern
Zur Impfregistrierung: https://impfzentren.bayern/citizen/
Wenn eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kann dies auch bei der Impfhotline des Landkreises Kronach erfolgen:
09261 678-666
Erreichbarkeit:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei der Einreise aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Testpflicht auf das Coronavirus bei Einreise und eventuell eine Quarantänepflicht.
Informationen zu Einreisebeschränkungen, Testpflicht und Quarantänebestimmungen in Deutschland gibt es beim Auswärtigen Amt und beim Bundesgesundheitsministerium. Die digitale Einreiseanmeldung erfolgt über das Portal https://www.einreiseanmeldung.de.
Quarantäneverordnung des Freistaats Bayern für Einreisende
Informationen können der jeweils gültigen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) und den sonstigen Anordnungen (Allgemeinverfügungen) entnommen werden. Diese können auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Antworten auf die häufigsten Fragen dazu gibt‘s auch unter:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-einreise-quarantaeneverordnung-eqv
Wenn Sie verreisen möchten, empfehlen wir vorab sich auf dem Internetauftritt des Auswärtigen Amtes über mögliche Reisewarnungen bzw. Reisebeschränkungen in Bezug auf Risikogebiete zu informieren.
Außergewöhnliche Zeiten verlangen außergewöhnliche Aktionen. In diesem Sinne hat Antenne Bayern eine wunderbare Aktion gestartet, der wir uns sehr gerne anschließen.
Auch bei uns in unserem fränkischen Heimatlandkreis Kronach – Oberfrankens Spitze – wird das WIR großgeschrieben. Gerade jetzt, in dieser Krise, ist das unser festes Fundament, auf dem wir gemeinsam diese Herausforderung annehmen.
Lassen Sie uns alle dazu beitragen, dass wir das Bestmögliche für unsere Menschen erreichen und dass wir unsere Heimat in eine gute Zukunft nach Corona führen.
Bleiben oder werden Sie gesund. Gott schütze unsere Heimat.
Ihr und Euer
Klaus Löffler
Landrat des Landkreises Kronach
Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es unter in den FAQs des Bayerischen Innenministeriums unter dem Punkt „VERANSTALTUNGS-, VERSAMMLUNGS- UND ANSAMMLUNGSVERBOTE“:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Rechtsverordnungen
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Wenn Sie vermuten, sich infiziert zu haben, z. B. wenn Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, und jetzt an Krankheitszeichen wie Husten, Fieber oder ähnlichen Symptomen leiden, wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an Ihren behandelnden Arzt oder Ärztin oder rufen die 116 117 an. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Kronach in Verbindung zu setzen. Bitte nehmen Sie auch hier vorher telefonisch Kontakt auf.
Telefonnummern finden Sie unter „Telefonische Erreichbarkeiten“.
Wichtige Information!
Das Ergebnis eines Abstriches, welcher durch einen Arzt des Bereitschaftsdienstes entnommen wurde, wird Ihnen vom Labor oder dem Hausarzt telefonisch mitgeteilt. Dies kann allerdings einige Tage in Anspruch nehmen. Bitte vermeiden Sie unnötige Nachfragen beim Gesundheitsamt, da diesem nur positive Befunde gemeldet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Corona kann auch Auswirkungen auf laufende Versicherungsverträge haben. Die Verbraucherzentrale gibt wertvolle Tipps, was es z.B. bei der Kündigung von Verträgen zu beachten gilt oder ob die Unfallversicherung bei eintretender Verletzung im Home Office greift: http://q.bayern.de/versicherung-corona
Maskenpflicht
FAQs zum Thema Maskenpflicht
Rechtsgrundlagen
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert zum Thema Coronavirus in mehreren Sprachen unter www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus.
Zu den FAQs bez. finanzieller Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/finanzielle-hilfen-corona.php
Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Beschäftigungsideen für Eltern und Familien mit KiTa-Kindern
Elterngeld wird kurzfristig angepasst
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt eine Anpassung der Elterngeldregelungen vor, um zu verhindern, dass Eltern auf Grund der Corona-Krise Nachteile beim Bezug und der Berechnung des Elterngeldes entstehen. Die Sonderregelungen sind abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/elterngeld-wird-kurzfristig-angepasst/154564
Elternhilfe Corona nach § 56 Abs. 1a IfSG
Auf der Homepage des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind weitere Informationen veröffentlicht. Dort kann auch der Antrag online gestellt werden.
Handreichungen der AETAS Kinderstiftung zum Thema Coronavirus:
Sie haben Fragen?
Coronavirus – Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt. Alle relevanten Informationen finden Sie fortlaufend aktualisiert zentral an dieser Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die dort aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben können. Es wird darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen und Kammern lediglich informieren können, aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Steuerliche Maßnahmen für Corona-Betroffene
Bayern und der Bund haben eine Reihe steuerlicher Maßnahmen ergriffen, um die Liquidität von Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus massiv betroffen sind, zu entlasten. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesen Maßnahmen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen, des Bayerischen Landesamt für Steuern oder bei Ihrem Finanzamt.
Ebenfalls möchten wir auf die Internetpräsenz der IHK Oberfranken verweisen, wo viele nützliche Informationen und Hinweise für Arbeitgeber gebündelt zur Verfügung stellt werden.
Hilfen für die Unternehmen – Kontaktdaten wichtiger Ansprechpartner
Die IHK Oberfranken hat die Kontaktdaten wichtiger Ansprechpartner zusammengestellt. Das Spektrum reicht vom Arbeits- und Finanzministerium (Kurzarbeit bzw. Steuerstundungen) über KfW und LfA (Corona-Kredite) bis hin zu Bayern Direkt. Direkt zur Liste:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4771606/edb00d24f3f641b11e1cda7690448448/kontaktdaten-data.pdf</a
Missbrauch bei Kindern/Jugendlichen
Vom Missbrauchsbeauftragen der Bundesregierung wurde ein neuer Webauftritt zum Thema „Kein Kind alleine lassen“ veröffentlicht. Dort finden Kinder, Jugendliche und Erwachsene Informationen, Tipps und Telefonnummern zur Materie.
Die lokal zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes sind unter der Rufnummern 09261 678-348 zu erreichen.
Häusliche Gewalt
Auch die Website www.bayern-gegen-gewalt.de ist online gegangen. Neben Informationen, Telefonnummern und Links bietet die Website auch FAQs rund um Corona und häusliche Gewalt sowie Tipps, wie Konflikten zuhause vorgebeugt werden kann.
Telefonische Beratung können betroffene Frauen erhalten:
Die Nummern der jeweiligen "Hilfetelefone" - für Frauen, Männer und Kinder bzw. Jugendliche - bei häuslicher Gewalt gibt's unter: https://bayern-gegen-gewalt.de/hilfe-bei-gewalt/
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat aufgrund der Corona-Pandemie Einschränkungen im Bereich der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen erlassen.
Details entnehmen Sie bitte der/den aktuell gültigen Verordnung/en:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Verordnungen
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Alle wichtigen Informationen für Unternehmen zum Thema Corona stellt auch die IHK Oberfranken in Bayreuth auf seiner Internetseite zur Verfügung. Zudem befinden sich voele Hinweise auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Branchenspezifische Handlungshilfen für Unternehmen:
Maßnahmenpläne, Gefährdungsanalysen, Kundeninformationen usw.
Etliche Berufsgenossenschaften haben branchenspezifische Handlungshilfen verfasst. Eine Übersicht finden Sie hier:
https://www.dguv.de/de/praevention/corona/sonderseiten-corona/index.jsp
Infektionsschutzmaßnahmen
Für den betrieblichen Arbeitsschutz und arbeitsplatzbezogene Hygienevorschriften sind die Betriebsärztinnen/-ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Unfallversicherungsträger zuständig. Auf der Website der IHK stehen zum Download bereit:
Zusätzlich wurden Empfehlungen zur Pandemieplanung herausgegeben, die online abrufbar sind:
Weitere Informationen befinden sich unter:
Für medizinsch-fachliche Informationen kann zudem auf die Internetseiten des RKIs und des LGLs verwiesen werden:
Die aktuell gültigen Hygieneschutzkonzepte sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter dem Punkt Bekanntmachungen abrufbar:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Darüber hinaus hat auch die IHK für Oberfranken Bayreuth zum Thema Schutz- und Hygienekonzept / Parkplatzkonzept Vorlagen zusammengestellt:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/schutz-und-hygienekonzept-parkplatzkonzept-4772246
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie werden derzeit viele Gebäude nicht oder kaum genutzt.
Dies betrifft insbesondere Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen sowie ähnliche Einrichtungen. Folgen können negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in diesen Gebäuden sein.
In den Merkblättern des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird erläutert, was zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene unternommen werden kann.
Eine Übersichtskarte zu den aktuellen Fallzahlen in Bayern finden Sie hier (die Aktualisierung der Zahlen erfolgt einmal täglich).
Über Hintergründe und die aktuelle Lage in Bayern informiert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Weiterführende Informationen und Entwicklung in Bayern.
Weitere Informationen zum aktuellen Geschehen in Bayern finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Das angesprochene Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar und wird überwiegend über die sog. Tröpfcheninfektion übertragen. Dies kann direkt, d.h. von Mensch-zu-Mensch, über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden.
Die Verhaltensempfehlungen zur Vermeidung einer Coronavirus-Infektion und im Umgang Miteinander können Sie aus den Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege entnehmen.
Analog zu den Empfehlungen einer jeden Grippesaison wird daher empfohlen, auf das Einhalten einer Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene sowie ein Abstand zu Erkrankten - in etwa ein bis zwei Meter - einen besonderen Wert zu legen. Wie Sie sich vor Infektionen schützen können finden Sie hier.
Ein wesentliches Augenmerk sollte insbesondere auf die Einhaltung einer guten Händehygiene gelegt werden.
Die 10 wichtigsten Hygienetipps finden Sie hier.
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/