Was muss nun ein ukrainischer Flüchtling tun?
Alle neu ankommenden Flüchtlinge aus der Ukraine, die (perspektivisch) Leistungen erhalten und/oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, müssen sich an das Landratsamt in Kronach (Güterstraße 18) wenden.
Dies gilt auch für diejenigen, die zwischenzeitlich bereits privat bei Bekannten oder Verwandten untergekommen sind und für die noch keine Registrierung erfolgt ist. Das Landratsamt wird nach entsprechender Meldung durch die Betroffenen Maßnahmen zur Registrierung als Grundlage für alle weiteren Schritte einleiten. Sofern sich ukrainische Flüchtlinge bereits gemeldet haben, ist keine erneute Kontaktaufnahme erforderlich. Das Landratsamt wird dann zu gegebener Zeit auf die betroffenen Personen zukommen und einen Termin zur Registrierung vereinbaren.
Derzeit sind Anfragen zur Registrierung unter Telefon 09261 678-222 und -451 möglich. Daneben können solche auch per E-Mail an auslaenderwesen@lra-kc.bayern.de gerichtet werden.