Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von personenbezogenen Daten zur Verwaltung von Erdaufschlussanzeigen nach § 49 WHG in Verbindung mit Art. 30 BayWG

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach
Tel. 09261/678-0, E-Mail poststelle@lra-kc.bayern.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Kronach, Güterstr. 18, 96317 Kronach
datenschutz@lra-kc.bayern.de
Tel. 09261 678-0

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden dafür erhoben, um Anträge für Erdaufschlüsse i.S. § 49 WHG und Art. 30 BayWG bearbeiten zu können.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO und § 100 Abs. 1 WHG verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden bei Bedarf weitergegeben an:

-   Wasserwirtschaftsamt Kronach im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht (TGA),

-   zuständige Gemeinde im Landkreis Kronach, zuständige Polizeiinspektion für den Landkreis Kronach, Staatsanwaltschaft Coburg, Amtsgericht Kronach, Verwaltungsgericht Bayreuth im Rahmen der Verfolgung von Anordnungen, Ordnungswidrigkeiten oder Umweltstraftaten (Dritte), um

 -   einen ordnungsgemäßen Ablauf eines Erdaufschlusses sicherstellen zu können,

-    bei eine Verfolgung von sachbezogenen Anordnungen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu ermöglichen.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt für 30 Jahre gespeichert, wie dies unter Beachtung der empfohlenen Aufbewahrungsfristen gemäß Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter (EAPl) für die Aufgabenerfüllung nach § 100 Abs. 1 und 2 WHG zur Verwaltung von Erdaufschlüssen i.S. § 49 WHG und Art. 30 BayWG erforderlich ist.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Kronach durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Das Landratsamt Kronach benötigt Ihre Daten, um den Antrag bearbeiten zu können. 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben,

-   kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden,

-   kann nach § 103 Abs. 1 Satz 1 Nummer 9 WHG ein Bußgeld verhängt werden,

-   kann die Vorlage der Anzeige angeordnet werden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Klaus Völk
Datenschutzbeauftragter
09261 678-476 09261 678-211