Kronacher Kreistag: einstimmiges Votum für VGN-Beitritt

17. April 2023 : Der Kreistag des Landkreises Kronach hat am Montag einstimmig den Beitritt zum VGN zum Jahresbeginn 2024 beschlossen. Landrat Klaus Löffler zeigte sich begeistert angesichts des klaren Votums und ließ keinen Zweifel an der Richtigkeit sowie Notwendigkeit dieser Entscheidung.

Der Kreistag des Landkreises Kronach hat am Montag einstimmig den Beitritt zum VGN zum Jahresbeginn 2024 beschlossen. Landrat Klaus Löffler zeigte sich begeistert angesichts des klaren Votums und ließ keinen Zweifel an der Richtigkeit sowie Notwendigkeit dieser Entscheidung: „Der VGN kann sich mit dem Landkreis Kronach auf ein attraktives Mitglied freuen. Bereits mit der Einführung unseres Mobilitätskonzeptes im August 2020 haben wir uns auf den Weg gemacht, Mobilität allen voran für unsere Bürgerinnen und Bürger neu zu denken. Mit dem Beitritt zum VGN setzen wir den eingeschlagenen Weg nun konsequent fort und können damit allen Generationen neue Perspektiven im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs aufzeigen. Unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein Schülerticket werden künftig die Möglichkeit haben, von unserem Landkreis aus mit nur einem Ticket das komplette Gebiet des VGN bis Rothenburg o.d. Tauber oder auch bis kurz vor Ingolstadt bereisen zu können. Das ist eine großartige Sache und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam mit dem VGN eine Erfolgsgeschichte schreiben werden.“

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter freut sich sehr, dass sich der Landkreis Kronach für einen Beitritt zum VGN entschieden hat: „Das ist ein starkes Signal für den ÖPNV in der Region! Die Fahrgäste profitieren im gesamten Verbundgebiet von einheitlichen Ticketpreisen, abgestimmten Fahrplänen und einheitlichen Fahrgastinformationen. Ziel des Freistaats ist es deshalb, ganz Bayern mit leistungsfähigen Verkehrs- und Tarifverbünden aus Bus und Bahn abzudecken. Weil leistungsfähige Verkehrsverbünde für die Entwicklung des ÖPNV vor Ort so wichtig sind, übernimmt der Freistaat einen Großteil der anfallenden Kosten für Verbundbeitritte und -neugründungen.“