Impfstrategie im Landkreis Kronach

02. Februar 2021 : Im Landkreis Kronach wurden seit Beginn der Impfungen gegen das Corona-Virus 3214 Erstimpfungen verabreicht; 794 Personen haben bereits ihre zweite Impfdosis erhalten. Außerdem haben sich bis dato rund 5000 Menschen für einen Impftermin registriert. Darüber und über die Impfstrategie des Landkreises informierte Landrat Klaus Löffler in einer Videokonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages. „Wir haben uns von Beginn an dafür entschieden, zunächst in den Pflege- und Seniorenheimen zu impfen, was sich mit Blick auf die zwischenzeitlich sehr hohe Inzidenzzahl von annähernd 300 als richtig erwiesen hat. Durch dieses Vorgehen bin ich überzeugt, dass wir deutlich ausgeprägtere Ausbrüche verhindern konnten“, betonte Landrat Klaus Löffler mit dem Verweis auf mittlerweile stabile Verhältnisse nicht nur in den Heimen, sondern im gesamten Landkreis.

Im Landkreis Kronach wurden seit Beginn der Impfungen gegen das Corona-Virus 3214 Erstimpfungen verabreicht; 794 Personen haben bereits ihre zweite Impfdosis erhalten. Außerdem haben sich bis dato rund 5000 Menschen für einen Impftermin registriert. Darüber und über die Impfstrategie des Landkreises informierte Landrat Klaus Löffler in einer Videokonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages. „Wir haben uns von Beginn an dafür entschieden, zunächst in den Pflege- und Seniorenheimen zu impfen, was sich mit Blick auf die zwischenzeitlich sehr hohe Inzidenzzahl von annähernd 300 als richtig erwiesen hat. Durch dieses Vorgehen bin ich überzeugt, dass wir deutlich ausgeprägtere Ausbrüche verhindern konnten“, betonte Landrat Klaus Löffler mit dem Verweis auf mittlerweile stabile Verhältnisse nicht nur in den Heimen, sondern im gesamten Landkreis.

Wie der Landrat weiter erklärte, seien am Wochenende Briefe an alle über 80-Jährigen mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Registrierung für einen Impftermin verschickt worden. Man habe bewusst so lange gewartet, um weitestgehend stabile Verhältnisse in der Planbarkeit der durchzuführenden Impfungen gewährleisten zu können. „Es hätte niemandem geholfen, wenn wir angesichts der zur Verfügung stehenden Impfdosen Termine vergeben hätten ohne die Sicherheit, diese tatsächliche durchführen zu können. Deshalb sind wir mit unserer Strategie auf dem richtigen Weg“, betonte der Landrat und unterstrich dies mit der nun vorliegenden Anweisung des zuständigen Ministeriums, Senioren- und Pflegeheimen prioritär zu behandeln.

Weil es in der Öffentlichkeit mitunter Diskussionen hinsichtlich der Priorisierung von zu impfenden Personen gibt, erläuterte Ralf Schmidt als Verwaltungsleiter des Impfzentrums die aktuelle Vorgehensweise, die sich bewährt habe. „An oberster Stelle steht für uns die Qualität. Damit Impfdosen nicht verfallen, sind wir von Beginn an der Empfehlung gefolgt, einen Reserve-Impfplan aufzustellen“, betonte Schmidt. Wenn Impfdosen übrig sind, müsse schnell gehandelt werden, weil diese nach dem Aufziehen maximal sechs Stunden haltbar sind. Gerade an Wochenenden sowie an Sonn- und Feiertagen sei die kurzfristige Erreichbarkeit von impfwilligen Personen nicht immer gewährleistet. Deshalb greife man in solchen Situationen auf die Reserve-Impfpläne zurück, auf denen sich Personen aus den Bereichen des Katastrophenschutzes beziehungsweise der Rettungsorganisationen befinden. Dabei handele es sich im Schwerpunkt ebenfalls um Personen, die in der Impfverordnung der Stufe 1 (siehe unten) zuzuordnen sind. Ralf Schmidt bat angesichts des „sensiblen Impfthemas“ um Verständnis, dass nicht jeder sofort zum Zug kommen kann: „Es geht nicht alles auf einmal, aber wir sind auf einem sehr guten Weg.“

Landrat Klaus Löffler hob die große Bedeutung der in Rettungsorganisationen tätigen Personen hervor: „Gerade in den schwierigen Phasen, als in manchen Heimen aufgrund von Corona-Infektionen das Personal weggebrochen ist, konnte hauptsächlich dank des Einsatzes auch vieler Ehrenamtlicher der Betrieb aufrecht erhalten werden. Das kann man gar nicht hoch genug anerkennen.“ In diesem Zusammenhang ging der Landrat allgemein auf die seit Pandemie-Beginn bestehenden Herausforderungen ein, von denen viele aufgrund der guten Zusammenarbeit aller Beteiligter gemeistert werden konnten: „Man muss auch einmal sehen, was bereits geleistet wurde. Und darauf können wir durchaus stolz sein“, lobte er die vielen helfenden Hände in den unterschiedlichsten Bereichen.

BRK-Kreisgeschäftsführer Roland Beierwaltes sprach ebenfalls die gute Kooperation an und informierte zugleich über die Situation in den BRK-Heimen sowie über die Impfbereitschaft des Rettungspersonals. Das BRK sei jederzeit offen für Informationen und stehe in der Kommunikation für einen transparenten Weg. Diese Transparenz, für die auch der Landkreis stehe, ist laut Landrat Klaus Löffler ein eminent wichtiger Punkt in der Bewältigung der Corona-Krise: „Wir machen wirklich alles Menschenmögliche, um den Landkreis gut durch die Pandemie zu bringen.“

Von Seiten der Fraktionsvorsitzenden gab es breite Zustimmung für den eingeschlagenen Weg. Begrüßt wurde zudem der informative Themenaustausch, der regelmäßig stattfinden soll.

Registrierung für Impftermin

Aktuell können sich Bürgerinnen und Bürger für eine Impfung registrieren. Die Impf-Termine werden dann vom Impfzentrum nach der allgemein gültigen Prioritätsliste (siehe unten) vergeben, welche wiederum auch von Impfstofflieferungen abhängig sind. Die Kontaktaufnahme zum Impfling erfolgt durch das Impfzentrum. Die Impfregistrierung ist online möglich unter https://impfzentren.bayern/citizen/

Sollte eine Online-Anmeldung nicht möglich sein, kann die Registrierung auch telefonisch über die Impfhotline des Landkreises Kronach (09261 678-666) erfolgen. Die Hotline ist erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie an Samstagen von 10 bis 14 Uhr.

Allgemeine Infos zur Impfregistrierung gibt es im Internet unter https://impfzentren.bayern

Stufenplan für Impfungen

Das RKI empfiehlt in einem Stufenplan folgende Impfreihenfolge (nachstehend die Stufen 1 und 2; die weiteren Stufen können der Homepage des RKI entnommen werden):

Stufe 1:

  • Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheime
  • Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, in Rettungsdiensten und in den Impfzentren etc.
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern

Stufe 2:

  • Personen im Alter von ≥75 – 79 Jahren
  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung