Für Jäger: Maßnahmen zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest

27. Oktober 2021 : Das Landratsamt Kronach hat zum Schutz der heimischen Wild- und Hausschweinpopulation eine Allgemeinverfügung zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest erlassen, die von den Jägern im Gebiet des Landkreises zu beachten ist.

Das Landratsamt Kronach hat zum Schutz der heimischen Wild- und Hausschweinpopulation eine Allgemeinverfügung zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest erlassen, die von den Jägern im Gebiet des Landkreises zu beachten ist. Aufgrund der Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei einem Frischling im Landkreis Meißen müssen gemäß Vorgaben des Freistaats Bayern nun auch im Landkreis Kronach die Monitoringmaßnahmen verstärkt werden. 

Neufassung, gültig ab 28. November 2021:

Zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen haben die im Landkreis Kronach Jagdausübungsberechtigten

  • jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild und Unfallwild) und krankheitsauffällig erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fundortes/Erlegeortes dem Veterinäramt des Landkreises Kronach anzuzeigen.
  • jedes gesund erlegte Wildschwein unverzüglich mittels Wildmarke und Wildursprungsschein und jedes verendet aufgefundene bzw. krankheitsauffällig erlegte Wildschwein nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu kennzeichnen,
  • von jedem gesund erlegten Wildschwein unverzüglich eine EDTA-Blutprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen, diese Probe zu kennzeichnen und zusammen mit dem ausgefüllten Untersuchungsantrag gemäß Anlage 1 dieser Allgemeinverfügung dem Veterinäramt des Landkreises Kronach zur virologischen Untersuchung zuzuführen.
  • den Tierkörper jedes gesund erlegten Wildschweins der Wildkammer des Jägers zuzuführen. Eine Abweichung hiervon kann in Abstimmung mit dem Veterinäramt des Landkreises Kronach getroffen werden. Ein Inverkehrbringen des Wildbrets von erlegten Wildschweinen darf erst nach Vorlage des negativen Untersuchungsbefundes  erfolgen. Die Befundmitteilung an den Jagdausübungsberechtigen erfolgt durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
  • den Aufbruch und die Schwarten jedes gesund erlegten Wildschweines unschädlich an den hier eingerichteten Schwarzwild-Kadaver-Kühlstellen in Ludwigsstadt, Rothenkirchen, Steinwiesen und Wilhelmsthal zu beseitigen.

Die gesamte Allgemeinverfügung sowie der Untersuchungsantrag zum Wildschwein-Monitoring kann am Ende dieser Seite eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Infektionskrankheit der Haus- und Wildschweine, die bei Schweinen zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie zum Beispiel Fieber, Schwäche und Atemproblemen führt. Die Ansteckung von Haus- und Wildschweinen kann insbesondere über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren und Tierkadavern erfolgen.

Die Maßnahmen erfolgen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest frühzeitig zu erkennen und damit den Eintritt der negativen Folgen und Schäden zu minimieren bzw. zu verhindern. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Afrikanische Schweinepest im Freistaat Sachsen, ca. 150 km entfernt von der Grenze zum Landkreis Kronach, amtlich festgestellt wurde und die Wahrscheinlichkeit einer Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern hierdurch stark erhöht wurde. Die Anordnungen im Landkreis Kronach sind zum Schutz der heimischen Wild- und Hausschweinpopulation vor der Afrikanischen Schweinepest erforderlich.

Die Jagdpächter werden zudem gesondert informiert.