Geschützter Landschaftsbestandteil "Ochsenhut"
16.07.2009
Lage (Größe: 3,5 ha)
Abgrenzung
Schutzstatus
geschützter Landschaftsbestandteil
Ziel
Erhaltung des Magerwiesen-Brachen-Komplexes
Biotopkartierung
Biotopbeschreibung
Als LB "Ochsenhut" geschützter wertvoller Biotopkomplex aus Extensivwiesen, mageren Altgrasfluren und Borstgrasrasen sowie Nasswiesen- und Flachmoor-Vegetation am Südrand der Rodungsinsel von Brennersgrün, unmittelbar südlich bzw. östlich der Grenze zu Thüringen.
Der Bestand nimmt einen flachen, z. T. quelligen NO-Hang ein und wird von ausgedehnten Fichten - Altersklassenwäldern sowie von Grünlandbrachen eingerahmt. Während die Westhälfte, abgesehen von den Randbereichen, regelmäßig, vermutlich 2mal jährlich gemäht wird, liegt der Ostteil schon länger brach und weist Bultenbildung, stellenweise auch Verbuschung auf. Im Norden und am Westrand stehen Fichtengehölze, die ausgegrenzt wurden.-
Extensivwiesen, magere Altgrasfluren:Der Großteil des Schutzgebiets wird von Extensivwiesen und deren Brachestadien beherrscht (Tf.01, .03). Durch das Kleinrelief wechseln mäßig trockene Ausprägungen mit wechselfeuchten Varianten kleinflächig ab. Kennzeichnende Arten sind Goldhafer, Rotes Straußgras, Rot - Schwingel, Draht - Schmiele, Bärwurz, Berg - Platterbse, Kleines Mausohr und Sand - Labkraut sowie Wolliges Honiggras, Rasen - Schmiele, Verschiedenblättrige Kratzdistel und Perücken - Flockenblume.-
Borstgrasrasen: In der Westhälfte sind relativ ausgedehnte Borstgrasrasen erhalten (Tf.02, .04); untergeordnete Einsprengsel finden sich zudem im Extensivgrünland von Tf.03. Neben meist dominantem Borstgras beteiligen sich Hasen- und Bleiche Segge, Dreizahn, Bärwurz, Wald - Ehrenpreis, Heidekraut und Quendel - Kreuzblume. –
Feuchtgrünland: Im Südosten liegt ein schmaler Quellbereich mit Nasswiesenbrache (Tf.05), aufgebaut von Wald-Simse, Spitzblütiger Binse, Rohr-Glanzgras, Sumpf-Kratzdistel und Sumpf-Hornklee. Kleinflächig überwiegen Vertreter der Flachmoore: Schnabel- und Braune Segge, Schmalblättriges Wollgras und Sumpf-Veilchen. Weitere kleine Grundwasseraustritte im NO von Tf.03 tragen Hochstaudenfluren aus Berg-Kälberkropf.
Verordnung
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Ochsenhut" (PDF)