Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Sorgeregister
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach
Tel. 09261/678-0, E-Mail poststelle@lra-kc.bayern.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Kronach, Güterstr. 18, 96317 Kronach
datenschutz@lra-kc.bayern.de
Tel. 09261 678-0
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um
- das Sorgeregister gemäß § 58a SGB VIII zu führen und Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister zu erteilen.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 in Verb. mit Art 9, DSGVO und Art. 8 BayDSG-E 2018, § 69 SGB X, §§ 61 ff. SGB VIII, § 58 a SGB VIII und Ihrer Einwilligung verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter
- das nach § 87 c Abs. 6 Satz 2 SGB VIII zuständige Jugendamt,
um Bescheinigungen nach § 58a Abs. 2 SGB VIII zu erteilen oder deren Erteilung zu ermöglichen.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung 20 Jahre gespeichert.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Kronach durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Ihre Daten wurden bereits im Vorfeld bei der Feststellung der Vaterschaft, der Beurkundung einer gemeinsamen elterlichen Sorge oder in einem gerichtlichen Verfahren nach § 1626 a BGB erhoben und zum Sorgeregister mitgeteilt (§ 58 a SGB VIII). Soweit der Mutter eine Bescheinigung nach § 58a Abs. 2 SGB VIII ausgestellt werden soll, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.