Abfallwirtschaft
![]() |
Abfall-APP Abfallwirtschaft Infobroschüre |
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung – StVO.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach
Tel. 09261/678-0, E-Mail poststelle@lra-kc.bayern.de
Landratsamt Kronach, Güterstr. 18, 96317 Kronach
datenschutz@lra-kc.bayern.de
Tel. 09261 678-0
Ihre Daten werden dafür erhoben, um Ihren Antrag zu bearbeiten und um über die Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 Abs. 2 StVO entscheiden zu können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) verarbeitet
Ihre personenbezogenen Daten werden je nach Vorgang weitergegeben an die Straßenbaulastträger, Kommunen und Polizeidienststellen.
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Kronach so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Kronach durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Das Landratsamt Kronach benötigt die Daten um über Ihren Antrag zu entscheiden. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.