Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anlieferung von Nachtspeicherheizgeräten

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anlieferung von Nachtspeicherheizgeräten

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach, Tel. 09261 678 0, E-Mail
poststelle@lra-kc.bayern.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach, Tel. 09261 678 0, E-Mail datenschutz@lra-kc.bayern.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um Anlieferung von Nachtspeicherheizgeräten für die Abfallentsorgung vornehmen zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1, Art. 7 BayAbfG und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Kronach sowie der Gebührensatzung für die öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises Kronach verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

- entfällt -

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

– entfällt -

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung längstens 10 Jahre gespeichert.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Kronach, SG Abfallwirtschaft durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Kronach.
Das Landratsamt Kronach, SG Abfallwirtschaft benötigt Ihre Daten, um die Aufgaben als entsorgungspflichtige Körperschaft erfüllen zu können.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben,

  • kann die Abfallentsorgung für Ihr Grundstück nicht sichergestellt werden,
  • kann nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Kronach in Verbindung mit Art. 18 Abs. 2 Satz 2 LKrO ein Bußgeld verhängt werden.