Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber/innen gem. § 5 AsylbLG
Der Landkreis Kronach bietet für einen Teil der hier lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an. Sie können durch die gemeinnützige Arbeit einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft leisten.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Asylverfahren sowie Geduldeten, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wird so ein strukturierter Arbeitsalltag ermöglicht und die schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt.
Die Arbeitsgelegenheit muss zwingend gemeinnützig sein, d. h. die Tätigkeit hat dem Gemeinwohl und nicht privaten Erwerbszwecken zu dienen. Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist ausgeschlossen.
Der Landkreis Kronach bietet kompetente Beratung zur Planung, Beantragung und Durchführung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an.
Staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger, die im Landkreis Kronach eine Arbeitsgelegenheit zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten die untenstehende Tätigkeitsbeschreibung auszufüllen und an das Sachgebiet Soziale Angelegenheiten zu übermitteln.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Ramona
Grubert
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09261 678-319 | 09261 678-211 | 116 | asylblg@lra-kc.bayern.de |