Krankenhaushygiene
Zentrale rechtliche Grundlage für die Hygiene in Krankenhäusern ist das Infektionsschutzgesetz, insbesondere der § 23. Die „Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ (KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI) gibt hierzu Empfehlungen heraus.
Besondere Bedeutung kommt derzeit den Bakterien mit Multiresistenz zu, wie z.B. dem MRSA-Keim und 3- bzw. 4-MRGN-Bakterien, gegen die die üblicherweise verwendeten Antibiotika nicht mehr wirken.
Im Landkreis Kronach ist die Frankenwaldklinik das einzige Krankenhaus.
Dessen Überwachung durch das Gesundheitsamt erfolgt in der Regel schwerpunkt- und projektbezogen. Daneben besteht kontinuierlich eine enge Abstimmung mit den dort für die Hygiene verantwortlichen Personen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Dr.
Matthias
Georgi
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09261 678-400 | 09261 678-415 | Johann-Knoch-Gasse 9, Zi.Nr. 1.05 | matthias.georgi@lra-kc.bayern.de | |
Ralf
Müller
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09261 678-216 | 09261 678-415 | Johann-Knoch-Gasse 9, Zi.Nr. 1.09 | ralf.mueller@lra-kc.bayern.de |