Fischereiwesen - Fischerprüfung
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist der Nachweis über die bestandene Fischerprüfung.
An der Prüfung können Personen teilnehmen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Jedoch können Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, ohne Ausnahme nur den Jugendfischereischein erhalten.
Für die Vorbereitung und Abnahme der Prüfung ist die Landesanstalt für Fischerei zuständig. Weitere Informationen, z. B. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen; Informationen zur Staatlichen Fischerprüfung sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung, siehe unten stehende Links.
Außerdem können Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den für das Anmeldeverfahren zuständigen Landesfischereiverband Bayern, Pechdellerstraße 16, 81545 München, Telefon 089 642726-23, wenden.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Hanna
Scherbel
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09261 678-512 | 09261 678-458 | Güterstraße 8, Zi-Nr. 13 | hanna.scherbel@lra-kc.bayern.de | |
Elisabeth
Scholz
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09261 678-323 | 09261 678-386 | N221 | elisabeth.scholz@lra-kc.bayern.de |