Kreisjugendring - Kreiszuschuss an Jugendgruppen, -verbände und weiterführende Schulen
Der Landkreis Kronach stellt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse für die Jugendarbeit sowie für internationale Schulpartnerschaften der weiterführenden Schulen bereit.
Für die Prüfung der Anträge, deren Bewilligung, die Abrufung und Auszahlung der Mittel sowie für die Prüfung der Verwendungsnachweise ist der Kreisjugendring verantwortlich.
Jugendarbeit
- KJR Richtlinien für Zuschüsse an Jugendgruppen und -verbände
- KJR Teilnehmerliste
- KJR Teilnehmerliste Betreuer
- KJR Verwendungsnachweis Anschaffungen
- KJR Verwendungsnachweis Maßnahmen
Internationale Schulpartnerschaften
Maßnahmen im Rahmen internationaler Schüleraustausch sind formlos bis Ende Februar des jeweiligen Haushaltsjahres anzumelden.
Für Förderungsvoraussetzungen und Verfahren gilt § 4 der „Richtlinien zur Gewährung von Kreiszuschüssen für die Jugendarbeit“
- KJR Richtlinien Schulpartnerschaften
- KJR Vorantrag für Zuschüsse
- KJR Teilnehmerliste Schulpartnerschaften
- KJR Verwendungsnachweis Schulpartnerschaften
Offene Jugendarbeit
Richtlinie Offene Jugendarbeit
Teilnehmerliste Offene Jugendarbeit
Verwendungsnachweis Offene Jugendarbeit
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Sabine
Schuberth
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09261 678-369 | Johann-Knoch-Gasse, Zi.Nr. E.01 | sabine.schuberth@lra-kc.bayern.de | ||
Eva
Wicklein
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09261 678-283 | Johann-Knoch-Gasse, Zi.Nr. E.09 | eva.wicklein@lra-kc.bayern.de |