Tierschutz
Zweck des Tierschutzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Aufgaben:
- Überwachung von Nutztierhaltungen und sonstigen nach dem Tierschutzrecht überwachungspflichtigen Betriebe und Einrichtungen
- Beseitigung und Ahndung tierschutzwidriger Zustände
- Information und Beratung über artgerechte Tierhaltung
- Genehmigung für gewerbliches Züchten, Halten und Handeln mit Tieren (nach § 11 Tierschutzgesetz)
Das Veterinäramt wird tätig bei angezeigten oder vermuteten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die Amtstierärzte überprüfen als Sachverständige vor Ort die Haltungsbedingungen von Nutz- und Heimtieren, sowie den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere.
Sollte ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, so werden je nach Schwere des Falles Maßnahmen (z.B. mündliche Belehrungen, Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen bis hin zur Wegnahme der betroffenen Tiere) ergriffen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Markus
Heckel
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09261 678-447 | 09261 678-445 | 0172/2609326 | N38 | markus.heckel@lra-kc.bayern.de |