Sportförderung, Vereinspauschale
Hinweise zur Bearbeitung der Programme zur Bewegungsförderung:
- Die Landratsämter sind für die Abwicklung des Förderverfahrens "Vereinsmitgliedschaft" nicht zuständig. Die Abwicklung erfolgt über die jeweiligen Dachverbände (BLSV, BSSB, OSB).
- Kurse, die im Rahmen des Förderprogramms "Seepferdchen" von Schwimmvereinen angeboten werden, werden über die Plattform BLSVdigital abgewickelt. Kurse, die von DLRG, Wasserwacht und ähnlichen Anbietern angeboten werden, werden über die Landratsämter abgewickelt.
- Die jeweiligen Zuständigkeiten und der Ablauf des Förderverfahrens kann den "Eckpunkten" entnommen werden.
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Sportförderrichtlinie
des Freistaates Bayern
- Eckpunkte Förderprogramm Vereinsjahresmitgliedschaft
- Antrag Förderung Vereinsjahresmitgliedschaft
- Ersatzgutschein Vereinsmitgliedschaft
- Erforderliche Mindestqualifikationen für Kursanbieter im Rahmen der Aktion „Mach mit! – Tauch auf!“
- Antrag auf Gewährung eines staatlichen Gutscheins der Aktion „Mach mit! – Tauch auf!“ für Vorschulkinder
- Antrag Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens
- Vereinspauschale Antrag (Sportförderung)
- Vereinspauschale Erklärung Lizenzinhaber