Wertermittlung, Wertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag mit Begründung und Zusicherung der Kostenübernahme Verkehrswertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 193 Abs. 1 BauGB und § 14 BayGaV.
Gebühren
Gebühren für Verkehrswertermittlungen sind im Regelfall wertabhängig und werden nach § 15 Bay. Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erhoben:
(1) Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen (Benutzungsgebühren). Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Antragsteller oder derjenige, der die Benutzungsgebühren dem Gutachterausschuss gegenüber schriftlich übernimmt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. Kommt es für die Bemessung der Gebühr auf den ermittelten Wert an (wertabhängige Gebühr), ist der marktangepasste vorläufige Wert ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale maßgebend. Maßgeblich für die Ermittlung dieses Werts ist das bzw. sind die für die Ermittlung des Verkehrswerts herangezogenen Wertermittlungsverfahren.
(2) Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt
1. bei einem ermittelten Wert bis 200 000 €: 2 450 €;
2. bei einem ermittelten Wert über 200 000 € bis 300 000 €: 2 600 €;
3. bei einem ermittelten Wert über 300 000 € bis 400 000 €: 2 700 €;
4. bei einem ermittelten Wert über 400 000 € bis 500 000 €: 2 800 €;
5. bei einem ermittelten Wert über 500 000 € bis 1 000 000 €: 1 800 € zuzüglich 2 v.T. des Werts;
6. bei einem ermittelten Wert über 1 000 000 € bis 10 000 000 €: 2 800 € zuzüglich 1 v.T. des Werts;
7. bei einem ermittelten Wert über 10 000 000 €: 3 200 € zuzüglich 1 v.T. des Werts.
(3) Die wertabhängige Gebühr kann bei erheblichem zusätzlichem Aufwand um bis zu 50 % erhöht werden, insbesondere für die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale. Die Gebühr kann um bis zu 50 % ermäßigt werden, wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung.
(…)
Bestellung
Bitte stellen Sie Ihren Gutachtenauftrag mit entsprechenden Angaben zum Bewertungsobjekt unter E-Mail-Adresse: gutachterausschuss@lra-kc.bayern.de
Ihren Gutachtenauftrag können Sie auch über das Bayernportal stellen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Sven
Höhn
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09261 678-575 | 09261 678-211 | 28 | sven.hoehn@lra-kc.bayern.de | |
Manfred
Müller
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09261 678-247 | 09261 678-211 | 28 | manfred.mueller@lra-kc.bayern.de | |
Gudrun
Steinmetz
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09261 678-384 | 09261 678-211 | 28 | gudrun.steinmetz@lra-kc.bayern.de |