Kaufpreissammlung nach dem BauGB
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Die Führung der Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB und § 10 Abs. 1 BayGaV ist eine der zentralen Aufgaben der Gutachterausschüsse. Als Grundlage hierfür dienen die von den Notaren an die Geschäftsstelle übersandten Verträge. Diese Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen und gewerbliches Teileigentum werden von der Geschäftsstelle unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sachgerecht ausgewertet und die Ergebnisse in die Kaufpreissammlung übernommen. Auf Grundlage der in der Kaufpreissammlung vorhandenen Daten werden insbesondere auch die Bodenrichtwerte festgestellt bzw. abgeleitet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte einen der zuständigen Mitarbeiter.
Gebühren
Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
• 20 € je übermittelten Vergleichswert
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Sven
Höhn
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09261 678-575 | 09261 678-211 | 28 | sven.hoehn@lra-kc.bayern.de | |
Manfred
Müller
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09261 678-247 | 09261 678-211 | 28 | manfred.mueller@lra-kc.bayern.de | |
Gudrun
Steinmetz
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09261 678-384 | 09261 678-211 | 28 | gudrun.steinmetz@lra-kc.bayern.de |