Niederschlagswasserbeseitigung
Schadloses Ableiten von Niederschlagswasser
Allgemeines
Um in den Gewässern ein hohes Güteniveau zu erhalten und der Bevölkerung Bayerns eine stabile Lebensgrundlage zu schaffen, ist eine flächendeckende und leistungsfähige Abwasserentsorgung erforderlich. Sie ist Voraussetzung für eine gesunde Infrastruktur und Landesentwicklung und umfasst
- die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung von Einzelanwesen bis zu Stadtgebieten,
- die Abwasserreinigung von der Berghütte bis zur Millionenstadt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Kommunen zur Beseitigung ihres Abwassers verpflichtet.
Ziele
Die übergeordneten Ziele zum Schutz der Gewässer werden konkretisiert durch Verbesserung der Abwasserentsorgung vorrangig in
- empfindlichen Gebieten (EG-Richtlinie kommunales Abwasser),
- Gebieten mit unzureichender Gewässergüte (Landesplanung),
- ländlichen Räumen (Verringerung diffuser Abwassereinträge).
Einzelziele sind vor allem
- den Abwasseranfall zu senken,
- die Abwasserbehandlung und Wirtschaftlichkeit zu verbessern,
- die Organisation bei der Abwasserentsorgung zu optimieren.
Versickerung
Zur Minderung des Abwasseranfalls trägt eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers bei, da dieses Wasser nicht der örtlichen Kanalisation zugeführt wird.
Das schadlose Versickern von Niederschlagswasser ist unter Beachtung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) erlaubnisfrei.
Einleiten in ein oberirdisches Gewässer
Zur Minderung des Abwasseranfalls trägt auch eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer bei, da dieses Wasser ebenfalls nicht der örtlichen Kanalisation zugeführt wird.
Das schadlose Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer ist unter Beachtung der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) erlaubnisfrei.
Erlaubnisfreie Niederschlagswassereinleitungen
Mit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) sowie den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) bzw. den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) werden in Bayern Möglichkeiten eröffnet, gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei, also unbürokratisch ohne die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten. Dabei liegt es in der Verantwortung des Bauherrn, die Voraussetzungen für die wasserrechtliche Erlaubnisfreiheit zu prüfen und die entsprechenden Anforderungen einzuhalten.
Erlaubnispflichtige Niederschlagswassereinleitungen
Niederschlagswassereinleitungen, die die vorgenannten Bestimmungen nicht erfüllen, sind erlaubnispflichtig und bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist beim Landratsamt Kronach zu beantragen.
Infomaterial
Zu diesem Thema sind verschiedene Publikationen erschienen, die nachfolgend abgerufen werden können.
- Rechtsgrundlagen, Technische Regeln und Weiteres
- Naturnahe Entwässerung von Verkehrsflächen
- Regenwasserversickerung – Gestaltung von Wegen und Plätzen
- Hinweise zur Regenwassernutzung
- Naturnaher Umgang mit Regenwasser
- Regenwassereinleitungen aus Siedlungen
- Umgang mit Niederschlagswasser - LfU Bayern
- Niederschlagswasser; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten in Gewässer (BayernPortal)
Ansprechpartner
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09261 678-224 | 407 | sebastian.friedrich@lra-kc.bayern.de |