Unterhalt
Das Kreisjugendamt berät und unterstützt Elternteile, die ein Kind alleine betreuen in Unterhaltsfragen. Auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern beraten werden.
Mütter, die bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, werden auch bei der Vaterschaftsfeststellung beraten und unterstützt.
Die Unterstützungs- und Hilfeangebote des Kreisjugendamtes sind kostenfrei.
Wünschen Sie weitere Informationen? Möchten Sie einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren?
Wir sind gerne für Sie da (Buchstabe A - K: Frau Kastner; Buchstabe L - Z: Frau Porzelt).
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Düsseldorfer Tabelle
Auskunft über Mindestunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
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Gemeinsame elterliche Sorge
Informationsblatt
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Unterhalt für minderjährige Kinder
Informationsblatt
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Fragebogen zur Auftragserteilung nach § 18 SGB VIII
zur Erarbeitung eines Vorschlags zur gütlichen Einigung zum Kindesunterhalt
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Unterhalt, Vaterschaft, Sorgerecht
Informationsblatt
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Unterhalt für minderjährige Kinder mit eigenem Einkommen
Informationsblatt
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Unterhalt für volljährige Kinder
Informationsblatt
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Unterhaltsanspruch ab Volljährigkeit
Vollmacht zur Prüfung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 18 SGB VIII nach Eintritt der Volljährigkeit
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Petra
Kastner
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09261 678-305 | 09261 678-457 | N137 | petra.kastner@lra-kc.bayern.de | |
Alexandra
Porzelt
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09261 678-423 | 09261 678-457 | N137 | alexandra.porzelt@lra-kc.bayern.de |