Hygienische Überwachung infektionshygienisch bedeutsamer Gewerbe
Alle „Einrichtungen und Gewerbe, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, können auf Grundlage des § 36 des Infektionsschutzgesetzes vom Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.Dies betrifft insbesondere Tätowier- und Piercingstudios sowie Einrichtungen zum Ohrlochstechen, kann aber durchaus auch für Kosmetik- und Fußpflegestudios gelten.
Für Betreiber und Kunden von Tattoo- und Piercingstudios sind beim Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und natürlich auch über das Gesundheitsamt Kronach Merkblätter erhältlich.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Dr.
Matthias
Georgi
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09261 678-400 | 09261 678-415 | Johann-Knoch-Gasse 9, Zi.Nr. 1.05 | matthias.georgi@lra-kc.bayern.de | |
Ralf
Müller
|
09261 678-216 | 09261 678-415 | Johann-Knoch-Gasse 9, Zi.Nr. 1.09 | ralf.mueller@lra-kc.bayern.de |