Verlängerung des Aufenthalts für Betroffene des Erdbebens in der Türkei bis 6. August 2023

11. Mai 2023 : Wichtige Informationen für türkische Staatsangehörige, die von den Folgen des verheerenden Erdbebens in der türkisch-syrischen Grenzregion am 6. Februar 2023 besonders betroffen sind...

Türkische Staatsangehörige, die von den Folgen des verheerenden Erdbebens in der türkisch-syrischen Grenzregion am 6. Februar 2023 besonders betroffen sind, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels vorübergehend ab dem 7. Mai 2023 bis zum 6. August 2023 befreit.

Dies gilt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 7. Mai 2023 mit einem gültigen Visum nach Deutschland eingereist.
  • Ihr Visum wurde durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei aufgrund Ihrer Betroffenheit vom Erdbeben erteilt.
  • Sie hatten am 6. Februar Ihren alleinigen Wohnsitz in einer der folgenden Provinzen (Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elâzığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa)
  • Sie haben sich am 7. Mai 2023 noch rechtmäßig in Deutschland aufgehalten.

Die entsprechende Verordnung (TürkeiErdbebenAufenthÜV) ist am Sonntag, den 7. Mai 2023, in Kraft getreten.

Eine Vorsprache bei einer Ausländerbehörde ist nicht notwendig.

Bitte beachten Sie, dass die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels mit der Ausreise aus Deutschland erlischt.

Weitere Infos

Erdbeben in der Türkei und Syrien - Antworten auf die häufigsten Fragen - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)