Verlängerung der Maskenpflicht auf öffentlichen Flächen

05. Januar 2021 : Aufgrund des anhaltend diffusen Infektionsgeschehens hat der Landkreis Kronach die Maskenpflicht auf öffentlichen Flächen im Bereich der Stadt Kronach bis zum Ablauf des 31. Januar verlängert.

Aufgrund des anhaltend diffusen Infektionsgeschehens hat der Landkreis Kronach die bestehende Maskenpflicht auf öffentlichen Flächen im Bereich der Stadt Kronach bis zum Ablauf des 31. Januar verlängert.

Diese erweiterte Maskenpflicht gilt damit auch weiterhin für folgende Bereiche (siehe auch Lageplan) in der Stadt Kronach:

  • Bahnhofsplatz einschl. Bereich Bushaltestellen
  • Fußgängerzone
  • Rosenau
  • Schwedenstraße (Teilbereich)
  • Marienplatz
  • Hussitenplatz
  • Spitalstraße (ab Spitalbrücke)


Der Mund-Nase-Schutz darf in diesen Bereichen nur kurz zum Essen, Trinken oder Rauchen abgesetzt werden, wenn hierbei mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird.

Allgemeinverfügung Verlängerung Maskenpflicht

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