Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben

Insgesamt ist das Geflügelpestgeschehen rückläufig, so dass von präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von direkter oder indirekter HPAIV-Einschleppung in Geflügelbestände in Bayern durch Wildvögel abgesehen werden kann. Durch die aktuelle Risikobewertung des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 3. Mai 2022 und der Beurteilung des Veterinäramtes Kronach entfallen die Gründe zur Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken im Landkreis Kronach.

Infolgedessen wurden die bestehenden präventiven Maßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel im Landkreis Kronach (Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kronach vom 10.12.2021) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.