Lange Wartezeit durch Terminvereinbarung verhindern

04. August 2026: Für einen Besuch im Landratsamt empfiehlt sich auch weiterhin eine Terminvereinbarung - in den Bereichen Führerschein- und Zulassungsstelle, Jagd- und Waffenrecht sowie Ausländer- und Personenstandsrecht ist dies verpflichtend.

Besuche im Landratsamt können mitunter mit Wartezeiten verbunden sein. Um diese so kurz wie möglich zu halten, werden Besucherinnen und Besucher gebeten, für ihre Amtsgeschäfte einen Termin zu vereinbaren. 

Für die Führerscheinstelle (09261 678-304) und die Zulassungsstelle (online) ist jedoch eine Terminvergabe aus organisatorischen Gründen weiterhin verpflichtend
Gleiches gilt für die Bereiche Jagdrecht (09261 678-268) und Waffenrecht (09261 678-314).

Eine Terminvereinbarung ist auch für das Gebiet Ausländer- und Personenstandsrecht (09261 678-222) notwendig. Alternativ sind die Ansprechpartner samt Kontaktdaten der jeweiligen Themenfelder über unseren Behördenwegweiser einsehbar.