Reformierte Schuleingangsuntersuchung eingeführt
Bislang lag der Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung in Bayern zwischen 12 und 3 Monate vor Schulbeginn. Kindern mit Entwicklungsrückständen reicht diese Zeit oftmals aber nicht aus, um bis zum Schuleintritt durch Förderung aufzuholen. Mit der rSEU sollen möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen erkannt, familiäre oder professionelle Förderung angeregt und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen geholfen werden. Das Untersuchungsspektrum wurde dafür altersgerecht erweitert um die Überprüfung der Rechenvorläuferfähigkeit (Fertigkeit, die Techniken des Rechnens erwerben zu können), der visuellen Wahrnehmung (Fähigkeit, Gesehenes richtig zu verarbeiten) und der Grobmotorik (große Bewegungsabläufe wie Gehen oder Hüpfen).
Wichtig ist weniger die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern vielmehr, ob das Kind Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis kann somit länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden. Dies kann den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern. Bei der rSEU geht es also nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“, sondern im Bedarfsfall frühzeitig Hilfen zu mobilisieren, um allen Kindern in Bayern eine möglichst gleich gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu geben.