Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis beschlossen
Die Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Flächen können ab sofort kostenfrei im Internet unter www.bodenrichtwerte.bayern.de (Bodenrichtwert-Viewing) eingesehen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine schriftliche amtliche Auskunft beim Gutachterausschuss des Landkreises Kronach (https://www.landkreis-kronach.de/buergerservice-landratsamt/online-dienste/bauen/) kostenpflichtig (20 € pro Auskunft und Bodenrichtwert) zu bestellen. Hier kann auch die gesamte Liste (analog oder digital, jeweils 100 €) angefordert werden.
Hintergrund: Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete ab. Diese Gebiete werden abgegrenzt und werden als Bodenrichtwertzonen bezeichnet.
Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie werden alle zwei Jahre flächendeckend ermittelt und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Grundstücksmarkt; darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts und dienen der steuerlichen Bewertung (u. a. der Erbschaftssteuer).
Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung waren die Daten der sogenannten Kaufpreissammlung, wo alle Grundstücksverkäufe (Notarverträge) der Jahre 2024 und 2025 anonymisiert erfasst und ausgewertet werden. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut und erschließungs- sowie kostenbeitragsfrei (Baureifes Land) wären. Für die Entwicklungszustände Bauerwartungs- bzw. Rohbauland wurden die Bodenrichtwerte entsprechend angepasst. Der jeweilige beitrags- und abgabenrechtliche Zustand für die einzelnen Bodenrichtwerte wird bei der Bodenrichtwertauskunft mit angegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bodenrichtwerte keine bindende Wirkung haben, d.h. die Bodenrichtwertzonen bilden weder Baurecht noch gültige Bebauungspläne ab. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung, telefonisch unter 09261/678-247 oder per E-Mail unter gutachterausschuss@lra-kc.bayern.de.
Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises Kronach (www.landkreis-kronach.de) unter dem Suchbegriff „Gutachterausschuss“ zu finden.