Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen

01. Februar 2021 : Das Landratsamt Kronach hat gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung zentrale Begegnungsflächen im öffentlichen Raum festzulegen, in denen Maskenpflicht besteht und der Konsum von Alkohol untersagt ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 2. Februar 2021, in Kraft.

Das Landratsamt Kronach hat gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung zentrale Begegnungsflächen im öffentlichen Raum festzulegen, in denen Maskenpflicht besteht und der Konsum von Alkohol untersagt ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 2. Februar 2021, in Kraft.

Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt von da an nur noch für den Kronacher Bahnhofsplatz, den Busbahnhof sowie die unmittelbar daran angrenzenden Flächen der Güterstraße (entsprechend den Einzeichnungen im Lageplan). Neu gilt nun für diesen Bereich zusätzlich auch ein Alkoholverbot.

 

Die Maske darf in diesem Bereich nur kurz zum Essen, Trinken oder Rauchen abgesetzt werden, wenn hierbei mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird.

Allgemeinverfügung Maskenpflicht, Alkoholverbot

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