Maskenpflicht und Alkoholverbot im Bereich der Stadt Kronach ab 21. Mai

19. Mai 2021 : Aufgrund des deutlichen Rückgangs der 7-Tage-Inzidenz von 337,1 (Stand 9.4.2021) auf zwischenzeitlich 91,4 (Stand 19.5.2021) können die Flächen, für die eine Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten, reduziert werden. Demnach gilt ab 21.5.2021 eine neue Regelung für Maskenpflicht und Alkoholverbot in Kronach.

Aufgrund des deutlichen Rückgangs der 7-Tage-Inzidenz von 337,1 (Stand 9.4.2021) auf zwischenzeitlich 91,4 (Stand 19.5.2021) können die Flächen, für die eine Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten, reduziert werden. Demnach gilt ab 21.5.2021 eine neue Regelung für Maskenpflicht und Alkoholverbot in Kronach. Diese gilt für folgende Bereiche (siehe auch Lageplan):

  • Bahnhofsvorplatz
  • Busbahnhof sowie die unmittelbar an diesen Bereichen angrenzenden Flächen der Güterstraße
  • Bahnhofstraße
  • Marienplatz
  • Hussitenplatz
  • Schwedenstraße
  • Spitalstraße

 Die Maskenpflicht sowie das Alkoholverbot für das Landesgartenschau-Gelände werden indes aufgehoben.

amtliche Bekanntmachung

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