Maskenpflicht und Alkoholverbot im Bereich der Stadt Kronach ab 21. Mai
Aufgrund des deutlichen Rückgangs der 7-Tage-Inzidenz von 337,1 (Stand 9.4.2021) auf zwischenzeitlich 91,4 (Stand 19.5.2021) können die Flächen, für die eine Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten, reduziert werden. Demnach gilt ab 21.5.2021 eine neue Regelung für Maskenpflicht und Alkoholverbot in Kronach. Diese gilt für folgende Bereiche (siehe auch Lageplan):
- Bahnhofsvorplatz
- Busbahnhof sowie die unmittelbar an diesen Bereichen angrenzenden Flächen der Güterstraße
- Bahnhofstraße
- Marienplatz
- Hussitenplatz
- Schwedenstraße
- Spitalstraße
Die Maskenpflicht sowie das Alkoholverbot für das Landesgartenschau-Gelände werden indes aufgehoben.