Landrat Klaus Löffler kritisiert Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz

03. Mai 2023 : Landrat Klaus Löffler hat in der gemeinsamen Sitzung des Präsidiums und des Landesausschusses des Bayerischen Landkreistags am Mittwoch in Cham sein Entsetzen über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Energie aus Holz (Gebäudeenergiegesetz) zum Ausdruck gebracht. Der Gesetzesentwurf sei in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum.

Landrat Klaus Löffler hat in der gemeinsamen Sitzung des Präsidiums und des Landesausschusses des Bayerischen Landkreistags am Mittwoch in Cham sein Entsetzen über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Energie aus Holz (Gebäudeenergiegesetz) zum Ausdruck gebracht. „Es kann nicht sein, dass der für uns so wertvolle Rohstoff Holz eine Abwertung erfährt und bei Neubauten selbst als Pellets, Hackschnitzel oder auch Scheitholz als klimaschädlich eingestuft wird“, betonte Landrat Klaus Löffler vor seinen bayerischen Landratskollegen. Der Gesetzesentwurf sei in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. „Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Entwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen CO2-neutralen Rohstoff energetisch nutzen zu dürfen. Dadurch wird ein Stück weit auch die Möglichkeit verspielt, sich von den fossilen Energieträgern unabhängig zu machen“, unterstreicht Klaus Löffler.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet, wonach ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten jede Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Biomasseheizungen auf Basis von Holz in Form sowohl von Pellets, Hackschnitzeln als auch Scheitholz sollen zur Erfüllung dieses Ziels nicht anerkannt werden und wären demnach in Neubauten verboten. Auch der Anschluss an eine bestehende Biomasse-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in direkter Umgebung deutlich günstiger wäre. Zwar soll im Gebäudebestand der Einbau einer neuen Holz-Zentralheizung möglich sein, allerdings nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher.

Nachdem sich der Gesetzesentwurf bereits im parlamentarischen Abstimmungsprozess befindet, besteht laut Landrat Klaus Löffler akuter Handlungsbedarf. „Wir dürfen nicht einfach nur zuschauen, sondern müssen darauf drängen, dass die aus Biomasse gewonnene Energie als erneuerbare Energie Berücksichtigung findet und dadurch den Stellenwert erfährt, den sie verdient“, betonte der Kronacher Landrat und stieß dabei auf breite Zustimmung seiner Kolleginnen und Kollegen.