Keine Wasserentnahme zum Schutz der Gewässerökologie
Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass in der aktuellen Situation bereits geringfügige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) der Gewässerökologie schaden können. Vor allem in kleinen Gewässern ist schnell die Grenze überschritten, bei der den Lebewesen im und am Gewässer kein oder zu wenig Wasser zum Überleben bleibt und so große Schäden entstehen. Fischsterben oder ein ausgetrocknetes Bachbett können die Folge sein.
Die Entnahme von Wasser bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer Erlaubnis. Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- und Anliegergebrauch am Gewässer fällt. Angesichts der aktuellen Trockenheit wird darauf hingewiesen, dass Wasserentnahmen darüber aktuell zum Schutz der Umwelt und der Gewässerökologie nicht mehr gedeckt sind. Das Landratsamt bittet um Beachtung dieser gesetzlichen Regelung.