Informationen zur Gewässerverunreinigung bei Erlabrück

05. Oktober 2021 : Wie das Wasserwirtschaftsamt Kronach (WWA) informiert, ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht die Beauftragung eines Fachgutachters (VSU Sachverständiger) zur Ermittlung und Beurteilung des Schadens am Gewässer erforderlich. Dieser Fachgutachter soll auch Vorschläge zur Gewässersanierung erarbeiten.

Wie das Wasserwirtschaftsamt Kronach (WWA) informiert, ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht die Beauftragung eines Fachgutachters (VSU Sachverständiger) zur Ermittlung und Beurteilung des Schadens am Gewässer erforderlich. Dieser Fachgutachter soll auch Vorschläge zur Gewässersanierung erarbeiten.

Seitens des Landratsamtes Kronach wurde dem Verursacher mitgeteilt, dass er bis spätestens Donnerstag (07.10.2021) die Beauftragung eines entsprechenden Gutachters gegenüber der Behörde nachweisen muss, was durch ihn auch zugesagt wurde. Sobald der beauftragte Fachgutachter dem Landratsamt benannt wurde, wird ein Termin zur weiteren Abstimmung anberaumt, um den Umfang der durchzuführenden Ermittlungen festzulegen. Ein aktueller Untersuchungsbericht des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bestätigt, dass das Gewässer „massiv mit Teeröl und somit mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) verunreinigt“ wurde. Weitere Ergebnisse liegen aktuell nicht vor.

Inwieweit die Warnmeldung des Wasserwirtschaftsamtes für die betroffenen Gewässerstrecken noch aufrechterhalten werden muss, ist auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchungen des Fachgutachters durch das Wasserwirtschaftsamt zu entscheiden.

Weiterhin gilt für den gesamten Bereich der Rodach von Erlabrück bis zur Mündung in den Main sowie für den Main im Landkreis Lichtenfels inklusive angeschlossener Seen, Fischteiche, etc Folgendes:

- Verzehrverbot für Fische

- Kontakt zum Gewässer meiden (Menschen und Tiere)

- Keine Nutzung von Gartenbrunnen in der Nähe der betroffenen Gewässer.