Impfverbot gegen die Infektion mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD)

12. Mai 2021 : Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Kronach verboten.

Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Kronach verboten.

Die zuständige Behörde kann im Fall eines Ausbruchs eine Ausnahme vom Impfverbot gestatten, wenn unter anderem die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung gezeigt haben, dass von dem Ausbruch nur eine begrenzte Zahl von Betrieben betroffen war und nur eine begrenzte Zahl von Rindern, die von der zuständigen Behörde zur Bekämpfung des Ausbruchs für erforderlich gehalten wird, unter Aufsicht der zuständigen Behörde geimpft wird und die Impfung für jedes Tier dokumentiert wird.

In Rinder haltende Betriebe im Landkreis Kronach dürfen ab dem 15. Mai 2021 ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind. Die BVDV-unverdächtigen, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpften Rinder müssen von einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes begleitet sein.

Seit dem 01.01.2011 wird die BVD in Deutschland staatlich bekämpft. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang der Zahl BVDV-infizierter Bestände zu verzeichnen. Die günstige epidemiologische Situation und die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Betriebe in Bayern Impfungen gegen BVD nicht mehr durchführt, erlauben den Erlass eines ab dem 15. Mai 2021 geltenden Impfverbotes.