Gutachterauschuss beschließt neue Bodenrichtwerte

09. Juni 2021 : Der Gutachterausschuss des Landkreises Kronach am Landratsamt hat mit Beschluss vom 18.05.2021 die neuen Bodenrichtwerte für den Landkreis Kronach gemäß Baugesetzbuch und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung zum Stand 31.12.2020 festgelegt. Im Internet können diese ab sofort eingesehen werden.

Der Gutachterausschuss des Landkreises Kronach am Landratsamt hat mit Beschluss vom 18.05.2021 die neuen Bodenrichtwerte für den Landkreis Kronach gemäß Baugesetzbuch und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung zum Stand 31.12.2020 festgelegt.

Die Bodenrichtwerte können ab sofort im Internet unter: www.bodenrichtwerte.bayern.de

eingesehen werden (Bodenrichtwertkarte). Eine schriftliche Auskunft kann dort online oder beim Gutachterausschuss des Landkreises Kronach (gutachterausschuss@lra-kc.bayern.de) jeweils kostenpflichtig (20 Euro pro Auskunft und Bodenrichtwert) bestellt werden. Hier kann auch die gesamte Liste (analog oder digital für jeweils 100 Euro) angefordert werden.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie werden alle zwei Jahre flächendeckend ermittelt und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Grundstücksmarkt. Darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts und dienen der steuerlichen Bewertung (u. a. der Erbschaftssteuer).

Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung waren die Daten der Kaufpreissammlung (alle Grundstücksverkäufe der Jahrgänge 2019 und 2020). Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut und erschließungs- sowie kostenbeitragsfrei (Baureifes Land) wären. Für die Entwicklungszustände Bauerwartungs- bzw. Rohbauland wurden die Bodenrichtwerte entsprechend angepasst. Der jeweilige beitrags- und abgabenrechtliche Zustand für die einzelnen Bodenrichtwerte wird bei der Bodenrichtwertauskunft mit angegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bodenrichtwerte keine bindende Wirkung haben. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung - telefonisch unter 09261/678-247 oder -459, per E-Mail unter gutachterausschuss@lra-kc.bayern.de

Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises Kronach zu finden.