Für Unternehmen: Ausnahme von der Einreisebeschränkung

15. Februar 2021 : Unternehmen, die Menschen aus Tirol beziehungsweise Tschechien beschäftigen, müssen sich bis Dienstag, 16. Februar, 9 Uhr, beim Landratsamt melden. Sofern es sich um systemrelevante Berufe und Unternehmen handelt, können dort Ausnahmen von der Einreisebeschränkung bescheinigt werden.

Tschechien und Tirol wurden als Virusvariantengebiet klassifiziert. Ab 14.02.2021 gelten für Menschen aus diesen Gebieten besondere Einreisebeschränkungen. Ausnahmen hiervon können nach einer Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) nur in sehr begrenztem Umfang für Grenzgänger zugelassen werden.

Welche Betriebe sind als systemrelevant einzustufen und werden vom BMI als solche anerkannt? Dies ergibt sich aus der Nummer 2 der EU-Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs (2020/C 102 I/03). Dort heiß es:

Die Wahrung der Freizügigkeit aller mit systemrelevanten Funktionen betrauten Arbeitskräfte, einschließlich der Grenzgänger und der entsandten Arbeitnehmer, ist von wesentlicher Bedeutung. Die Mitgliedstaaten sollten Arbeitskräften die Einreise in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats und den ungehinderten Zugang zu ihrem Arbeitsplatz gestatten, wenn sie insbesondere einen der folgenden Berufe ausüben:

  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie;
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker;
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte;
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere:

- Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich  Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU-Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;

- Linienflugzeugführer;

- Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist;

- Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt;

  • Fischer;
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.

Es geht also um die Personen aus Tschechien bzw. Tirol, die tatsächlich dringend für systemrelevante Tätigkeiten in systemrelevanten Betrieben und Einrichtungen benötigt werden.

Ab Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr wird die Bundespolizei nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests und eine Bescheinigung des Arbeitgebers verfügen. Diese Bescheinigung darf von einem systemrelevanten Betrieb oder einer systemrelevanten Einrichtung nur an Mitarbeiter ausgestellt werden, die dort eine in der EU-Leitlinie genannte, systemrelevante Tätigkeiten ausüben. Ob ein Betrieb oder eine Einrichtung wiederum systemrelevant ist, wird zuvor vom Landratsamt festgestellt.

Systemrelevante Betriebe und Einrichtungen werden daher gebeten, sich umgehend beim Landratsamt Kronach zu melden, spätestens bis Dienstag, 16.02.2021, 9 Uhr. Bitte teilen Sie folgende Infos mit:

  • Name, Anschrift des Betriebs/der Einrichtung, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Kurze Begründung, warum die Systemrelevanz in diesem Fall gegeben ist; (in eindeutigen Fällen genügt der Verweis auf die EU-Liste; in anderen Fällen bitte Begründung, welcher Punkt der Liste im konkreten Fall vorliegt mit der systemrelevanten Tätigkeit des Arbeitnehmers aus CZ bzw. Tirol)
  • Per Mail an katastrophenschutz@lra-kc.bayern.de oder per Telefon an 09261/678888

Das Landratsamt Kronach wird die eingegangenen Meldungen prüfen.

Anschließend erhält der Betrieb bzw. die Einrichtung eine Mitteilung vom Landratsamt und kann dann seinen betroffenen Mitarbeitern aus CZ und Tirol ggf. bescheinigen, dass sie systemrelevante Beschäftige eines systemrelevanten Betriebs / Einrichtung / Behörde sind. Das Landratsamt Kronach wird einen entsprechenden Mustertext mitübersenden.

Bis zum Mittwoch, 17.02.2021, 0.00 Uhr konnte mit dem BMI eine Übergangsphase vereinbart werden. In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die nach den geltenden Vorschriften erforderliche negative Testbescheinigung vorweisen können - ermöglicht, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.