Ausweitung Maskenpflicht und Alkoholverbot im Bereich der Stadt Kronach

09. April 2021 : Das Landratsamt Kronach hat gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung zentrale Begegnungsflächen im öffentlichen Raum festzulegen, in denen Maskenpflicht besteht und der Konsum von Alkohol untersagt ist. Aufgrund der zuletzt stark angestiegenen und weiter anhaltend hohen Inzidenz werden diese Bereiche im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Kronach nun ausgeweitet. Diese Veränderung gilt ab Sonntag, 11. April 2021, 0 Uhr.

Das Landratsamt Kronach hat gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung zentrale Begegnungsflächen im öffentlichen Raum festzulegen, in denen Maskenpflicht besteht und der Konsum von Alkohol untersagt ist. Aufgrund der zuletzt stark angestiegenen und weiter anhaltend hohen Inzidenz werden diese Bereiche im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Kronach nun ausgeweitet. Diese Veränderung gilt ab Sonntag, 11. April 2021, 0 Uhr.

Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt nun in folgenden Bereichen der Stadt Kronach: Bahnhofsvorplatz, Busbahnhof, die unmittelbar an diesen Bereichen angrenzenden Flächen der Güterstraße, Bahnhofstraße, Marienplatz, Hussitenplatz, Schwedenstraße, Spitalstraße sowie dem Landesgartenschaugelände (LGS-Gelände) einschließlich dem Bereich des darin befindlichen Kinderspielplatzes (entsprechend den Einzeichnungen im Lageplan). Für all diese Bereiche gilt zusätzlich auch ein Alkoholverbot.

Die Maske darf in diesem Bereich nur kurz zum Essen, Trinken oder Rauchen abgesetzt werden, wenn hierbei mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird.

amtliche Bekanntmachung

Fehler bei der Darstellung des Bildes.