Aufstallpflicht im Landkreis Kronach zum 1. Mai aufgehoben

29. April 2021 : Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kronach vom 9. März bezüglich der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Kronach zu präventiven Zwecken wird mit Wirkung zum 1. Mai 2021 ab 0 Uhr aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kronach vom 9. März bezüglich der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Kronach zu präventiven Zwecken wird mit Wirkung zum 1. Mai 2021 ab 0 Uhr aufgehoben.

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich.

Eine eigene Analyse des Landratsamts Kronach ergab, dass das Einschleppungsrisiko für den Landkreis Kronach als gering anzusehen ist. Somit fällt die Grundlage für den Erlass der Allgemeinverfügung vom 09.03.2021 weg.