Abfallwirtschaft
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Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen einer starken Dynamik unterliegen und sich deswegen schnell ändern können.
landesweit (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung)
weitere Beschränkungen im Landkreis Kronach
Bisher wurde eine Infektion mit dem neuen Coronavirus Sars-CoV-2 bei insgesamt 3430 Personen, die im Landkreis Kronach wohnen, nachgewiesen. 86 Landkreisbürgerinnen bzw. -bürger mit nachgewiesener Covid-19-Infektion sind bisher verstorben.
>> zum Nachrichtenarchiv (ab 11.03.2020)
Bürgertelefon: 09261 678-888
Impfregistrierung (sofern online nicht möglich): 09261 678-666
Erreichbarkeit:
Anmeldung zum Corona-Abstrich
Infos auch unter dem Punkt „Corona-Testzentrum Kronach“ auf dieser Seite.
Corona-Hotline Bayerische Staatsregierung: 089 122220
Erreichbarkeit:
Bürgerbüro Bayerisches Sozialministerium (Fachfragen Kindertagesbetreuung): 089 1261-1660
Erreichbarkeit:
Hotline Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): 09131 6808-5101
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern: 116 117
Eine Übersicht der im Landkreis Kronach bereits durchgeführten Impfungen ist hier abrufbar.
Allgemeine Informationen zum Thema Corona-Impfung gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
Aktuell können sich Bürgerinnen und Bürger für eine Impfung registrieren. Seit 12. Februar 2021 sind bis zu fünf Registrierungen pro E-Mail-Adresse möglich. Die Impf-Termine werden dann vom Impfzentrum nach der allgemein gültigen Prioritätsliste vergeben, welche wiederum auch von Impfstofflieferungen abhängig sind. Die Kontaktaufnahme zum Impfling erfolgt hierzu durch das Impfzentrum.
Allgemeine Infos zur Impfregistrierung gibt's unter: https://impfzentren.bayern
Zur Impfregistrierung: https://impfzentren.bayern/citizen/
Wenn eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kann dies auch bei der Impfhotline des Landkreises Kronach erfolgen:
09261 678-666
Erreichbarkeit:
Standort
Industriestraße (auf dem Loewe-Areal)
96317 Kronach
Das Corona-Impfzentrum ist auch mit dem ÖPNV erreichbar. Hierfür wurde eine zusätzliche Haltestelle in der Industriestaße (Haltestellenname LOEWE) eingerichtet. Ab 28.03.2021 wird diese auch an Sonn- und Feiertagen mit bedient. >> Zu den Fahrplänen <<
Das Corona-Testzentrum betreibt der externe Anbieter „Vitolus“, der die vorhandene Infrastruktur des Landkreises für Corona-Abstriche in der Industriestraße in Kronach übernommen hat.
Testzeiten
Testzeiten zu den Kar- und Ostertagen
→ Karfreitag wird hier nicht getestet.
Anmeldung zum Corona-Abstrich
Zur Beachtung:
Es ist notwendig, zum Abstrich mit einer FFP2-Maske zu erscheinen. Mitgebracht werden muss ein Lichtbildausweis, wobei eine Versichertenkarte und die Online-Terminbestätigung nicht vorgelegt werden müssen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass 15 Minuten vor dem Test nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden soll. Die Befundübermittlung durch das Labor an die Probanden erfolgt per E-Mail oder SMS. Sollten die digitalen Zustellwege nicht möglich sein, erfolgt dies per Post.
Standort
Industriestraße (ehem. Parkplatz der Fa. Loewe)
96317 Kronach
Was bedeutet das Abstrichergebnis für die Probanden?
SARS-CoV-2-PCR: positiver Befund
Das zuständige Gesundheitsamt erhält den Befundbericht über die Labormeldung gemäß § 7 des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die betreffenden Personen telefonisch und informiert sie über den weiteren Ablauf, insbesondere die Verpflichtung zur Isolation. Das Gesundheitsamt ermittelt auch die Kontaktpersonen und gibt diesen die erforderlichen Handlungsanweisungen.
SARS-CoV-2-PCR: negativer Befund
Ein negativer Befund bedeutet für Sie, dass sie zum Zeitpunkt des Abstrichs keine Merkmale oder Hinweise auf die Erkrankung COVID-19 aufgewiesen haben.
Um das Testangebot nochmals zu verbessern, werden verteilt auf den gesamten Landkreis Schnell-Tests angeboten. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Schnelltests und Selbsttests keine absolute Sicherheit geben können. Deshalb müssen Personen, die positiv getestet wurden, das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüfen lassen. Wer negativ getestet wurde, sollte trotzdem weiterhin die AHA-Regeln beachten.
Asymptomatische Bürgerinnen und Bürgern haben so einmal pro Woche die Möglichkeit, einen kostenfreien Antigen-Schnelltest (Bürgertest) durchführen zu lassen. Ob eine Anmeldung notwendig ist, kann der nachfolgenden Auflistung der teilnehmenden Stellen entnommen werden. Es ist jedoch notwendig, zum Test mit einer FFP2-Maske zu erscheinen. Mitgebracht werden muss zudem ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass).
Die Karte zeigt die Schnellteststellen im Landkreis Kronach. Details dazu (Testzeiten, Anmeldung usw.) haben wir auf folgender Seite zusamengestellt.
>> für Kontaktpersonen in Quarantäne <<
Wie Sie das Gesundheitsamt Kronach informiert hat, ist zur Beendigung der Quarantäne ein negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) erforderlich.
Dieses kann hier direkt hochgeladen und an das Gesundheitsamt Kronach übermittelt werden.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei der Einreise aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Testpflicht auf das Coronavirus bei Einreise und eventuell eine Quarantänepflicht.
Die verpflichtende digitale Einreiseanmeldung erfolgt über das Portal https://www.einreiseanmeldung.de.
Die wichtigsten Informationen zu den Themen Einreiseanmeldung, Testpflicht und Einreise-Quarantäne hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zusammengestellt unter:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#Risikogebiete
Antworten auf die häufigsten Fragen dazu gibt‘s auch unter:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-einreise-quarantaeneverordnung-eqv
Wenn Sie verreisen möchten, empfehlen wir vorab sich auf dem Internetauftritt des Auswärtigen Amtes über mögliche Reisewarnungen bzw. Reisebeschränkungen in Bezug auf Risikogebiete zu informieren.
Außergewöhnliche Zeiten verlangen außergewöhnliche Aktionen. In diesem Sinne hat Antenne Bayern eine wunderbare Aktion gestartet, der wir uns sehr gerne anschließen.
Auch bei uns in unserem fränkischen Heimatlandkreis Kronach – Oberfrankens Spitze – wird das WIR großgeschrieben. Gerade jetzt, in dieser Krise, ist das unser festes Fundament, auf dem wir gemeinsam diese Herausforderung annehmen.
Lassen Sie uns alle dazu beitragen, dass wir das Bestmögliche für unsere Menschen erreichen und dass wir unsere Heimat in eine gute Zukunft nach Corona führen.
Bleiben oder werden Sie gesund. Gott schütze unsere Heimat.
Ihr und Euer
Klaus Löffler
Landrat des Landkreises Kronach
Wenn Sie vermuten, sich infiziert zu haben, z. B. wenn Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, und jetzt an Krankheitszeichen wie Husten, Fieber oder ähnlichen Symptomen leiden, wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an Ihren behandelnden Arzt oder Ärztin oder rufen die 116 117 an. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Kronach in Verbindung zu setzen. Bitte nehmen Sie auch hier vorher telefonisch Kontakt auf.
Telefonnummern finden Sie unter „Telefonische Erreichbarkeiten“.
Wichtige Information!
Das Ergebnis eines Abstriches, welcher durch einen Arzt des Bereitschaftsdienstes entnommen wurde, wird Ihnen vom Labor oder dem Hausarzt telefonisch mitgeteilt. Dies kann allerdings einige Tage in Anspruch nehmen. Bitte vermeiden Sie unnötige Nachfragen beim Gesundheitsamt, da diesem nur positive Befunde gemeldet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
ACHTUNG – Schulen und Kindertagesstätten auch in der Woche vor den Osterferien geschlossen
Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Beschäftigungsideen für Eltern und Familien mit KiTa-Kindern
Elterngeld wird kurzfristig angepasst
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt eine Anpassung der Elterngeldregelungen vor, um zu verhindern, dass Eltern auf Grund der Corona-Krise Nachteile beim Bezug und der Berechnung des Elterngeldes entstehen. Die Sonderregelungen sind abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/elterngeld-wird-kurzfristig-angepasst/154564
Elternhilfe Corona nach § 56 Abs. 1a IfSG
Auf der Homepage des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind weitere Informationen veröffentlicht. Dort kann auch der Antrag online gestellt werden.
Handreichungen der AETAS Kinderstiftung zum Thema Coronavirus:
Sie haben Fragen?
Coronavirus – Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt. Alle relevanten Informationen finden Sie fortlaufend aktualisiert zentral an dieser Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die dort aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben können. Es wird darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen und Kammern lediglich informieren können, aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Steuerliche Maßnahmen für Corona-Betroffene
Bayern und der Bund haben eine Reihe steuerlicher Maßnahmen ergriffen, um die Liquidität von Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus massiv betroffen sind, zu entlasten. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesen Maßnahmen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen, des Bayerischen Landesamt für Steuern oder bei Ihrem Finanzamt.
Ebenfalls möchten wir auf die Internetpräsenz der IHK Oberfranken verweisen, wo viele nützliche Informationen und Hinweise für Arbeitgeber gebündelt zur Verfügung stellt werden.
Hilfen für die Unternehmen – Kontaktdaten wichtiger Ansprechpartner
Die IHK Oberfranken hat die Kontaktdaten wichtiger Ansprechpartner zusammengestellt. Das Spektrum reicht vom Arbeits- und Finanzministerium (Kurzarbeit bzw. Steuerstundungen) über KfW und LfA (Corona-Kredite) bis hin zu Bayern Direkt. Direkt zur Liste:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4771606/edb00d24f3f641b11e1cda7690448448/kontaktdaten-data.pdf</a
Missbrauch bei Kindern/Jugendlichen
Vom Missbrauchsbeauftragen der Bundesregierung wurde ein neuer Webauftritt zum Thema „Kein Kind alleine lassen“ veröffentlicht. Dort finden Kinder, Jugendliche und Erwachsene Informationen, Tipps und Telefonnummern zur Materie.
Die lokal zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes sind unter der Rufnummern 09261 678-348 zu erreichen.
Häusliche Gewalt
Auch die Website www.bayern-gegen-gewalt.de ist online gegangen. Neben Informationen, Telefonnummern und Links bietet die Website auch FAQs rund um Corona und häusliche Gewalt sowie Tipps, wie Konflikten zuhause vorgebeugt werden kann.
Telefonische Beratung können betroffene Frauen erhalten:
Die Nummern der jeweiligen "Hilfetelefone" - für Frauen, Männer und Kinder bzw. Jugendliche - bei häuslicher Gewalt gibt's unter: https://bayern-gegen-gewalt.de/hilfe-bei-gewalt/
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat aufgrund der Corona-Pandemie Einschränkungen im Bereich der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen erlassen.
Details entnehmen Sie bitte der/den aktuell gültigen Verordnung/en:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Verordnungen
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Alle wichtigen Informationen für Unternehmen zum Thema Corona stellt auch die IHK Oberfranken in Bayreuth auf seiner Internetseite zur Verfügung. Zudem befinden sich voele Hinweise auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Branchenspezifische Handlungshilfen für Unternehmen:
Maßnahmenpläne, Gefährdungsanalysen, Kundeninformationen usw.
Etliche Berufsgenossenschaften haben branchenspezifische Handlungshilfen verfasst. Eine Übersicht finden Sie hier:
https://www.dguv.de/de/praevention/corona/sonderseiten-corona/index.jsp
Infektionsschutzmaßnahmen
Für den betrieblichen Arbeitsschutz und arbeitsplatzbezogene Hygienevorschriften sind die Betriebsärztinnen/-ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Unfallversicherungsträger zuständig. Auf der Website der IHK stehen zum Download bereit:
Zusätzlich wurden Empfehlungen zur Pandemieplanung herausgegeben, die online abrufbar sind:
Weitere Informationen befinden sich unter:
Für medizinsch-fachliche Informationen kann zudem auf die Internetseiten des RKIs und des LGLs verwiesen werden:
Die aktuell gültigen Hygieneschutzkonzepte sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter dem Punkt Bekanntmachungen abrufbar:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Darüber hinaus hat auch die IHK für Oberfranken Bayreuth zum Thema Schutz- und Hygienekonzept / Parkplatzkonzept Vorlagen zusammengestellt:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/schutz-und-hygienekonzept-parkplatzkonzept-4772246
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie werden derzeit viele Gebäude nicht oder kaum genutzt.
Dies betrifft insbesondere Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen sowie ähnliche Einrichtungen. Folgen können negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in diesen Gebäuden sein.
In den Merkblättern des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird erläutert, was zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene unternommen werden kann.
Eine Übersichtskarte zu den aktuellen Fallzahlen in Bayern finden Sie hier (die Aktualisierung der Zahlen erfolgt einmal täglich).
Über Hintergründe und die aktuelle Lage in Bayern informiert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Weiterführende Informationen und Entwicklung in Bayern.
Weitere Informationen zum aktuellen Geschehen in Bayern finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Das angesprochene Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar und wird überwiegend über die sog. Tröpfcheninfektion übertragen. Dies kann direkt, d.h. von Mensch-zu-Mensch, über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden.
Die Verhaltensempfehlungen zur Vermeidung einer Coronavirus-Infektion und im Umgang Miteinander können Sie aus den Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege entnehmen.
Analog zu den Empfehlungen einer jeden Grippesaison wird daher empfohlen, auf das Einhalten einer Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene sowie ein Abstand zu Erkrankten - in etwa ein bis zwei Meter - einen besonderen Wert zu legen. Wie Sie sich vor Infektionen schützen können finden Sie hier.
Ein wesentliches Augenmerk sollte insbesondere auf die Einhaltung einer guten Händehygiene gelegt werden.
Die 10 wichtigsten Hygienetipps finden Sie hier.
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/