Windeln
Mehrwegwindeln oder Zusatztonne?
Zuschuss für Mehrwegwindeln
Zahlreiche Mütter und Väter entscheiden sich inzwischen dafür, ihre neugeborenen Babys mit Mehrwegwindeln zu wickeln. Wer den damit verbundenen Aufwand auf sich nimmt, kann dafür finanzielle Unterstützung von der Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach erhalten. Der Landkreis Kronach unterstützt die erstmalige Anschaffung von Mehrwegwindelsystemen mit einem Zuschuss von 25 % (maximal 80,00 €) zu den nachgewiesenen Anschaffungskosten.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
- Zuschüsse werden nur für im Landkreis Kronach wohnende Kinder gewährt.
- Gefördert wird nur die Anschaffung einer selbstgewählten Ausstattung an Mehrweg-Wickelutensilien. Bezuschusst werden nur Kosten, die für Kinder, welche nach dem 01.01.1999 geboren sind, angefallen sind.
- Neben dem Antrag müssen eine detaillierte Kaufquittung oder Rechnung (Original) sowie die Geburtsurkunde des Kindes (unbeglaubigte Ablichtung) bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach vorgelegt werden.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der ausgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 80,00 €.
- Der Zuschuß wird pro Kind nur einmalig gewährt.
Zuschussantrag für Mehrwegwindeln
Zusatztonne für Kleinkinder und Pflegebedürftige
Der Landkreis Kronach stellt jungen Familien mit Kleinkindern und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen eine Zusatztonne in der Größe von 120 Litern zur Verfügung. Diese Tonne ist von der Grundgebühr befreit. Zu zahlen ist lediglich jede in Anspruch genommene Leerung in der Höhe von 1,50 €.
Voraussetzung für den Erhalt der Zusatztonne ist bei Wickelkindern die Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Die Ausgabe der Zusatztonne wird dabei auf einen Zeitraum von maximal drei Jahren ab der Geburt des Kindes beschränkt - dann sind die Kinder in der Regel sauber.
Die Handhabung bei Pflegefällen ist ähnlich. Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit einer im Hause wohnenden Person, die mit einem erheblichen zusätzlichen Müllanfall verbunden ist, kann durch die einmalige Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes geschehen. Die Bezugsberechtigung für die Zusatztonne (Volumen 120 l) ist dabei an die Dauer der Pflegebedürftigkeit gekoppelt.
Die Antragstellung kann in beiden Fällen formlos erfolgen, am besten durch persönliche Vorsprache bei der Abfallwirtschaft im Landratsamt, Zimmer 315 und 316 oder durch ein Telefonat mit der Abfallwirtschaft unter 09261 678 316. Die Tonne wird vom Personal der Abfallwirtschaft kostenlos geliefert und auch wieder abgeholt.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Ariane
Ceyhan
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09261 678-437 | 09261 678-211 | 401 | ariane.ceyhan@lra-kc.bayern.de | |
Elke
Biedermann
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09261 678-291 | 09261 678-211 | 402 | elke.biedermann@lra-kc.bayern.de | |
Martina
Rehm
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09261 678-406 | 09261 678-211 | 401 | martina.rehm@lra-kc.bayern.de |