Wasserrecht


Alle Maßnahmen, welche den Wasserhaushalt beeinflussen können, sind grundsätzlich genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Zu rechtlichen Fragen beraten wir Sie gern. Die Art der Unterlagen, welche für den jeweiligen Antrag erforderlich sind, erfahren Sie ebenfalls mit einem Telefonanruf bei uns. Zudem halten wir online Informationen sowie einige Merkblätter und Formulare für Sie bereit.

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Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Sebastian Friedrich
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09261 678-212 09261 678-211 409

Landratsamt Kronach

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