Wasserrecht
Alle Maßnahmen, welche den Wasserhaushalt beeinflussen können, sind grundsätzlich genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Zu rechtlichen Fragen beraten wir Sie gern. Die Art der Unterlagen, welche für den jeweiligen Antrag erforderlich sind, erfahren Sie ebenfalls mit einem Telefonanruf bei uns. Zudem halten wir online Informationen sowie einige Merkblätter und Formulare für Sie bereit.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Abwasser
- Abwasserabgabe
- Grundwasserschutz /-nutzung
- Bauwasserhaltung
- Wassergefährdende Stoffe
- Wasserschutzgebiete
- Wasserrecht (allgemein)
- Überschwemmungsgebiete
- Triebwerksanlagen, Mühlen und Stauanlagen
- Sachverständige
- Fischteiche
- Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft (FSW)
- Anlagengenehmigung im Gewässerbereich
- Gewässerausbauten
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Sebastian
Friedrich
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09261 678-224 | 09261 678-211 | 407 | sebastian.friedrich@lra-kc.bayern.de | |
Andi
Nerger
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09261 678-212 | 09261 678-211 | 409 | andi.nerger@lra-kc.bayern.de |