Verhütung / Bekämpfung von Infektionskrankheiten

Nach §1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es Aufgabe des Infektionsschutzes, „übertragbaren Krankheiten“ (= Infektionserkrankungen)  „beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“. Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit.

Trotz vieler Fortschritte in der Diagnostik und Therapie in den letzten Jahrzehnten haben Infektionskrankheiten auch in den Industrienationen aus vielerlei Gründen nicht an Bedeutung verloren. 

  • Dies ist u. a. auf die Entwicklung von Resistenzen verschiedener Krankheitserreger gegen Antibiotika zurückzuführen, die nicht selten sogar als Mehrfachresistenzen  vorliegen.
    In diesem Zusammenhang ist vor allem der MRSA-Keim „berühmt“ geworden.
  • Nach wie vor gibt es nicht gegen jede Infektionserkrankung eine wirksame Impfung, beispielsweise noch immer nicht gegen AIDS.
  • Die verstärkte Reisetätigkeit und die fortschreitende globale Ausweitung der Handelsbeziehungen begünstigen zudem die Verbreitung von Infektionserregern. Durch den zunehmenden Luftverkehr ist innerhalb weniger Stunden eine Erregerausbreitung über Tausende von Kilometern möglich.
  • Mit dem Bioterrorismus bekommt der Infektionsschutz noch eine zusätzliche Dimension.

Üblicherweise wird dem Gesundheitsamt eine übertragbare Krankheit bzw. bereits der Verdacht durch Ärzte oder Labore oder auch Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen mitgeteilt. Zu dieser Meldung  besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach den Paragraphen 6-8 des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesundheitsamt übernimmt dann, soweit möglich, u.a.:

  • die Abklärung eines Krankheitsverdachts bzw. die Überprüfung der Diagnose
  • die Übermittlung wichtiger Informationen an übergeordnete Stellen/Behörden
  • die Ermittlung der Infektionsquelle
  • die Einleitung von Maßnahmen bezüglich der ansteckungsverdächtigen Kontaktpersonen

In diesem Zusammenhang gibt das Gesundheitsamt auch Informationen zur Wiederzulassung von Erkrankten oder Ansteckungsverdächtigen in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten) und medizinischen Einrichtungen.

Weiterhin steht das Gesundheitsamt bei Fragen zu ansteckenden Krankheiten (inkl. Geschlechtskrankheiten) beratend zur Verfügung (Ansprechpartner siehe untern)

Da die Tuberkulose (Tbc) nach wie vor ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Problem auch in unserem Landkreis darstellt, besteht am Gesundheitsamt eine sogenannte „Tuberkulosefürsorge“, die mit einer Fachkraft besetzt ist und auf einen spezialisierten Arzt zurückgreifen kann. Bei Bekanntwerden einer Tuberkuloseerkrankung stellt das Fachteam sofort Ermittlungen an und nimmt Kontakt zu allen Kontaktpersonen auf. Es führt diagnostische Tests durch, überweist bei Bedarf zu Röntgenuntersuchungen und sorgt für die notwendige medizinische Fachbehandlung. (Ansprechpartnerin: Frau Neubauer - siehe unten)

Auch wenn AIDS im Landkreis Kronach vergleichsweise gering verbreitet ist, sollte sich doch niemand in trügerischer Sicherheit wiegen. Das AIDS verursachende HIV-Virus kann fast jede(n) betreffen. Deshalb führt das Gesundheitsamt anonyme Bluttests (s. Formulare) durch und berät bei Bedarf zu Fragen über die HIV - Infektion bzw. die AIDS –Erkrankung. (Ansprechpartnerin: Frau Redwitz - siehe unten)

Der Kopflausbefall ist ebenfalls meldepflichtig, obwohl er keine Erkrankung darstellt. Dennoch führt er zu viel Ärger, vor allem in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Aus rechtlichen Gründen muss sich die Rolle des Gesundheitsamtes in diesen – durchaus häufigen – Fällen auf eine Beratung der betroffenen Einrichtungen beschränken. Hierzu stehen eine Reihe von Informationen zur Verfügung.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Dr. Matthias Georgi
09261 678-400 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 5
Ralf Müller
09261 678-216 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 1
Heidi Neubauer
09261 678-215 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 6
Ralf Queck
09261 678-570 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 2
Dr. Jessica Scholz
09261 678-473 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 3
Dominik Weber
09261 678-419 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 2

Landratsamt Kronach - Gesundheitsamt

AdresseLandratsamt Kronach - Gesundheitsamt
Industriestr. 11
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-227
Fax: 09261 678-415