Umkennzeichnung

Eine Umkennzeichnung muss erfolgen, wenn ein oder beide Kennzeichen abhanden gekommen sind. Auf Wunsch kann einem Fahrzeug ebenfalls ein anderes Kennzeichen zugeteilt werden. Wunschkennzeichen können online reserviert werden.

Bei Kennzeichenverlust legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherung an Eides statt (Abgabe in der Zulassungsbehörde oder beim Notar)
  • Verlusterklärung bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse)
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt

Bei einer Umkennzeichnung in anderen Fällen legen Sie bitte folgende Unterlagen vor: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kennzeichenschild(er)
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse)
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt

  

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