Sportförderung, Vereinspauschale
Hinweise zur Bearbeitung der Programme zur Bewegungsförderung:
- Die Landratsämter sind für die Abwicklung des Förderverfahrens "Vereinsmitgliedschaft" nicht zuständig. Die Abwicklung erfolgt über die jeweiligen Dachverbände (BLSV, BSSB, OSB).
- Kurse, die im Rahmen des Förderprogramms "Seepferdchen" von Schwimmvereinen angeboten werden, werden über die Plattform BLSVdigital abgewickelt. Kurse, die von DLRG, Wasserwacht und ähnlichen Anbietern angeboten werden, werden über die Landratsämter abgewickelt.
- Die jeweiligen Zuständigkeiten und der Ablauf des Förderverfahrens kann den "Eckpunkten" entnommen werden.
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Sportförderrichtlinie
des Freistaates Bayern
- Eckpunkte Förderprogramm Vereinsjahresmitgliedschaft
- Antrag Förderung Vereinsjahresmitgliedschaft
- Ersatzgutschein Vereinsmitgliedschaft
- Eckpunkte Schwimmfoerderungsprogramm
- Antrag Schwimmfoerderung Seepferdchen
- Ersatzgutschein Seepferdchen
- Vereinspauschale Antrag (Sportförderung)
- Vereinspauschale Erklärung Lizenzinhaber
- Vereinspauschale - Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses
- Vereinspauschale - Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Ramona
Grubert
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09261 678-319 | 09261 678-211 | Güterstraße 8, Zi-Nr. 35 | ramona.grubert@lra-kc.bayern.de |