Rote Dauerkennzeichen (nur für Händler)

Rote Kennzeichen werden zuverlässigen Herstellern, Händlern und Werkstätten auch zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rotes Kennzeichen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Antragstellung bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters, wenn Sie selbst die Führung des Fahrzeugscheins und Fahrtenbuches nicht erledigen

Hinweise:

Bei Auflösung, Verkauf und Umfirmierung sind die roten Dauerkennzeichen unaufgefordert zurückzugeben. Handelsregisternachträge, Standortverlagerungen sowie Veränderung der Gewerbeanmeldung sind unaufgefordert vorzulegen.
  

Ansprechpartner

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Jan Kraus
09261 678-328 09261 678-471 16

Landratsamt Kronach

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Güterstraße 18
96317   Kronach
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