Rote Dauerkennzeichen (nur für Händler)
Rote Kennzeichen werden zuverlässigen Herstellern, Händlern und Werkstätten auch zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rotes Kennzeichen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Antragstellung bei der Wohnsitzgemeinde)
- Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters, wenn Sie selbst die Führung des Fahrzeugscheins und Fahrtenbuches nicht erledigen
Hinweise:
Bei Auflösung, Verkauf und Umfirmierung sind die roten Dauerkennzeichen unaufgefordert zurückzugeben. Handelsregisternachträge, Standortverlagerungen sowie Veränderung der Gewerbeanmeldung sind unaufgefordert vorzulegen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Jan
Kraus
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09261 678-328 | 09261 678-471 | 16 | jan.kraus@lra-kc.bayern.de |