Pflegekinderdienst - Allgemein

Wenn Eltern bei der Erziehung eines Kindes auf fremde Hilfe angewiesen sind, kann das Kind in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Der Begriff "Vollzeitpflege" umschreibt die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer bis zum "Erwachsen werden".

Entsprechend dem Vorrang der elterlichen Erziehung ist die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie innerhalb eines aus kindlicher Perspektive tolerierbaren Zeitraums anzustreben. Ist ein Pflegeverhältnis vermittelt worden, soll die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie unterstützt und in schwierigen Situationen vermittelt werden. Zudem soll die Pflegefamilie kontinuierlich begleitet und gleichzeitig die Herkunftsfamilie bei der Verbesserung ihrer Erziehungsbedingungen unterstützt werden. Je nach Perspektive der Dauer der Hilfe verändert sich die Gewichtung der Leistungsinhalte. Bei vorhandener Rückkehr-Option liegt der Schwerpunkt auf der Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Herkunftsfamilie sowie auf dem Erhalt bzw. der Verbesserung der Beziehung zwischen dem Kind und seiner Herkunftsfamilie.

Soll die Hilfe dem Kind eine dauerhafte Lebensperspektive bieten, verlagert sich der Schwerpunkt. Jetzt muss die Integration in den neuen Familienverband und die diesbezügliche Akzeptanz bei der Herkunftsfamilie gefördert werden, d. h., das Augenmerk liegt vor allem auf der Betreuung und Unterstützung der Pflegefamilie.
  

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