Betreuungsstelle für Volljährige
Rechtliche Betreuung für Volljährige
Unter rechtlicher Betreuung wird die gesetzliche Vertretung einer volljährigen Person verstanden. Voraussetzung ist, dass die zu betreuende Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.
Was macht die Betreuungsstelle?
Die Betreuungsbehörde
- berät allgemein in allen Fragen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung sowie zu betreuungsvermeidenden Maßnahmen durch die Vermittlung anderer Hilfen
- leistet Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen einschließlich der Möglichkeit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift auf diesen Dokumenten.
- informiert zur Patientenverfügung, konkretere Beratungen sind durch eine Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person durchzuführen.
- unterstützt die Betreuungsgerichte im Betreuungsverfahren und schlägt eine für die Ausübung der rechtlichen Betreuung geeignete Person vor.
- unterstützt und berät Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigte Personen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Wer kann eine rechtliche Betreuung führen?
In Frage kommen
- Familienmitglieder oder Vertraute der betroffenen Person
- ehrenamtliche Fremdbetreuerinnen:
- Betreuungsverein (Diakonie, Sozialdienst katholischer Frauen SKF)
- Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer:
Wer kann eine rechtliche Betreuung beantragen/anregen?
Für sich selbst können Sie eine rechtliche Betreuung beantragen. Für eine andere Person, die aus Ihrer Sicht hilfebedürftig ist (z. B. für einen Familienangehörigen) können Sie eine rechtliche Betreuung anregen.
In der Regel erfolgt die Anregung einer Betreuung in Zusammenarbeit mit sozialen Wohlfahrtsverbänden oder fachärztlichen Einrichtungen.
Wo kann man eine rechtliche Betreuung beantragen/anregen?
Den Antrag / die Anregung können Sie schriftlich oder mündlich an das Amtsgericht – Betreuungsgericht – stellen. Zuständig ist das Amtsgericht des Wohnorts der zu betreuenden Person. Zuständig für im Landkreis Kronach wohnende Personen, ist das Amtsgericht Kronach (Amtsgerichtsstraße 15, 96317 Kronach, Tel: 09261 60650, Fax: 09261 6065-118, poststelle@ag-kc.bayern.de)
Auf dem Justitzportal des Bundes und der Länder finden Sie das zuständige Amtsgericht unter der Angelegenheit: Betreuungssachen.
Wie kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden?
- Durch die rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht (PDF).
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Justiz.
Broschüre Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache - Durch andere Hilfen
Was sind andere Hilfen?
Alle Hilfen, bei denen eine rechtsgeschäftliche Vertretung nicht erforderlich ist:
- Familienangehörige, Bekannte oder Soziale Dienste, welche die betroffene Person bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen, z. B. Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen (Rente, Anträge von Sozialleistungen).
- Allgemeine Sozialberatung:
- Caritas Sozialstation Kronach, Schuldnerberatung, die bei Vorliegen einer Schuldenproblematik Unterstützung leistet und gegebenenfalls eine Schuldenregulierung veranlasst (09261 / 605620).
- Diakonie, Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit Kronach (09261 / 620845)
- Präventionsstelle des Landratsamtes Kronach
- Sozialpsychiatrischer Dienst der AWO - Kronach - Lichtenfels
- Akuter Krisendienst Bayern: Psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote täglich von 0-24 Uhr erreichbar unter 0800 / 655 3000
- Sozialhilfeanträge bei den Regierungsbezirken oder dem Landkreis
Broschüren zum Betreuungsrecht
- Flyer der Betreuungsstelle Kronach
- Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter mit Vorlagen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Ratgeber: Rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderung durch Eltern und Geschwister
Infomaterial Bundesminnisterium der Justiz:
- Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht Das Betreuungs-Recht in Leichter Sprache
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Formulare und Muster zum Thema Vorsorge
Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer:
- Diakonie Betreuungsverein; Schulungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer 25/26
- vhs Kronach Kooperation Sozialdienst katholischer Frauen 25/26
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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09261 678-572 | 119 | david.jahreiss@lra-kc.bayern.de | |
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09261 678-303 | 119 | sandra.mueller-biesenecker@lra-kc.bayern.de | |
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09261 678-431 | 120 | claudia.schedel-moeller@lra-kc.bayern.de |