Betreuungsstelle für Volljährige

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Unter rechtlicher Betreuung wird die gesetzliche Vertretung einer volljährigen Person verstanden. Voraussetzung ist, dass die zu betreuende Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.

Was macht die Betreuungsstelle?

Die Betreuungsbehörde

  • berät allgemein in allen Fragen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung sowie zu betreuungsvermeidenden Maßnahmen durch die Vermittlung anderer Hilfen
  • leistet Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen einschließlich der Möglichkeit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift auf diesen Dokumenten.
  • informiert zur Patientenverfügung, konkretere Beratungen sind durch eine Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person durchzuführen.
  • unterstützt die Betreuungsgerichte im Betreuungsverfahren und schlägt eine für die Ausübung der rechtlichen Betreuung geeignete Person vor.
  • unterstützt und berät Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigte Personen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Wer kann eine rechtliche Betreuung führen?

In Frage kommen

Wer kann eine rechtliche Betreuung beantragen/anregen?

Für sich selbst können Sie eine rechtliche Betreuung beantragen. Für eine andere Person, die aus Ihrer Sicht hilfebedürftig ist (z. B. für einen Familienangehörigen) können Sie eine rechtliche Betreuung anregen.

In der Regel erfolgt die Anregung einer Betreuung in Zusammenarbeit mit sozialen Wohlfahrtsverbänden oder fachärztlichen Einrichtungen.

Wo kann man eine rechtliche Betreuung beantragen/anregen?

Den Antrag / die Anregung können Sie schriftlich oder mündlich an das Amtsgericht – Betreuungsgericht – stellen. Zuständig ist das Amtsgericht des Wohnorts der zu betreuenden Person. Zuständig für im Landkreis Kronach wohnende Personen, ist das Amtsgericht Kronach (Amtsgerichtsstraße 15, 96317 Kronach, Tel: 09261 60650, Fax: 09261 6065-118, poststelle@ag-kc.bayern.de)

Auf dem Justitzportal des Bundes und der Länder finden Sie das zuständige Amtsgericht unter der Angelegenheit: Betreuungssachen.

Wie kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden?

Was sind andere Hilfen?

Alle Hilfen, bei denen eine rechtsgeschäftliche Vertretung nicht erforderlich ist:

Broschüren zum Betreuungsrecht

Infomaterial Bundesminnisterium der Justiz:

Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer:

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Jahreiß, David
09261 678-572 119
Müller-Biesenecker, Sandra
09261 678-303 119
Schedel-Möller, Claudia
09261 678-431 120

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211