Kaufpreissammlung nach dem BauGB

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Die Führung der Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB und § 10 Abs. 1 BayGaV ist eine der zentralen Aufgaben der Gutachterausschüsse. Als Grundlage hierfür dienen die von den Notaren an die Geschäftsstelle übersandten Verträge. Diese Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen und gewerbliches Teileigentum werden von der Geschäftsstelle unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sachgerecht ausgewertet und die Ergebnisse in die Kaufpreissammlung übernommen. Auf Grundlage der in der Kaufpreissammlung vorhandenen Daten werden insbesondere auch die Bodenrichtwerte festgestellt bzw. abgeleitet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte einen der zuständigen Mitarbeiter.

Gebühren
Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
• 20 € je übermittelten Vergleichswert

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Höhn, Sven
09261 678-575 28
Müller, Manfred
09261 678-247 28
Steinmetz, Gudrun
09261 678-384 28

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211